Insolvenzverfahren - Aufbereitung der Forderungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NicoleBHV
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#1

18.08.2009, 11:18

Hallo liebe ReNos!
Habe ein Problem:
Über das Vermögen meines Chefs wurde im November das Insolvenzverfahren eröffnet, Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat die Rechtsanwaltstätigkeit freigestellt. Wir sind also praktisch mit einem neuen Büro bei Null angefangen. Meine Stunden wurden verringert, Gehalt ebenfalls, na ja, aller Anfang ist schwer.
Es ging dann um die Zusammenstellung einer Forderungsliste, also alle bereits geschriebenen Rechnungen in eine Forderungsliste einarbeiten, ebenso alle Vorgänge, die noch nicht abgeschlossen wurden bzw. die Vorgänge abrechnen und einarbeiten, die abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet waren.
Da der Insolvenzverwalter meinen Chef ständig mit seinen Pflichten zur Mitwirkung unter Druck gesetzt hat, habe ich diese Forderungsliste erarbeitet (war ein ganz schönes Stück Arbeit :shock:
In einem Gespräch ganz am Anfang (kurz nach Eröffnungsbeschluss) ließ der Verwalter durchblicken, dass meine Mehrarbeit/Überstunden aus der Masse oder woher auch immer bezahlt werden würden. Nichts schriftliches!
Gibt es irgendeine Rechtssprechung, die besagt, dass er sich meiner Hilfe bedient hat und diese auch abgelten muss?

Bin jetzt schon gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich schon mal!

Viele Grüße
Nicole
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Schimmelmensch
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#2

18.08.2009, 22:00

Ich kenn mich mit Masseforderungen nicht gut aus, aber m.E. musst du beim Insolvenzverwalter auf jeden Fall deine Forderung als MASSEFORDERUNG geltend machen. Der weiß ja dass du gearbeitet hat, also einfach mal ein Schreiben fertig machen und die Stunden auflisten und sonst ggf. dort mal nachfragen wie das genau abläuft.
Eve80
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#3

19.08.2009, 13:22

Ich glaub nicht, daß das eine Masseverbindlichkeit darstellt.

Dein Chef ist zur Aufstellung bzw. zur Mitarbeit verpflichtet und muss dem Insolvenzverwalter durch die Vorlage von Unterlagen, die Zusammenstellung von Vorgängen u. ä. ermöglichen, Masse zu realisieren. Wenn dein Chef das jetzt an dich weitergibt, kommt die Weisung von deinem Arbeitgeber (der Geschäftsbetrieb wurde ja aus der Masse freigegeben nach § 35 II InsO, wenn ich das richtig interpretiere? Damit ist auch nicht der Verwalter dein Arbeitgeber).

Dein Auftraggeber/Weisungsgeber ist dein Chef, nicht der Insolvenzverwalter. Dieser verlangt von deinem Chef nur das, was er verlangen kann/darf.
BabyBen

#4

19.08.2009, 13:25

Müssen muss der Insolvenzverwalter in einem derartigen Fall gar nichts. Wie Eve schon gesagt hat, Dein Chef muss mit- und zuarbeiten. Das ist alles.

Wenn Dir aber der Insolvenzverwalter zugesagt hat, dass er Deine Arbeit vergüten wird, dann würde ich ihn ganz freundlich nochmals bitten, die Zahlung auch zu leisten. Denn zugesagt ist zugesagt. Wir halten uns jedenfalls an solche Absprachen, auch wenn wir diese freiwillig treffen.
Eve80
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#5

19.08.2009, 13:39

Äh ja, das wollt ich noch dranhängen... Einfach mal versuchen... Und sich an Absprachen zu halten, ist Ehrensache, vor allem, wenn man nicht in der Pflicht wäre, da muß ich BabyBen recht geben ;-)
NicoleBHV
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#6

21.08.2009, 10:06

Hallo alle zusammen!

Dass mein Chef die Mitwirkungspflicht hat, ist richtig. Aber der Insolvenzverwalter hat zugesagt, meine Arbeit vergüten zu wollen. Nun habe ich ihn zweimal angeschrieben und er reagiert nicht. Bei dem Gespräch waren der Insolvenzverwalter, der Steuerberater und mein Chef anwesend. Mein Chef als Zeuge (ist ja schließlich der Schuldner) fällt wohl eher aus. Unser Steuerberater ist inzwischen vom Insolvenzverwalter beauftragt, offene Forderungen einzuziehen und "kann wohl auch ganz gut mit ihm". Komischerweise kann er sich plötzlich an diese Zusage vom Insolvenzverwalter nicht mehr erinnern...
Klasse, bin wirklich stocksauer!

Trotzdem erstmal vielen lieben Dank für Ihre Antworten und ein schönes WE an alle!

Nicole
BabyBen

#7

21.08.2009, 10:23

Dein Chef kann natürlich Zeuge sein, aber sprich das vorher mit ihm ab. Nicht jeder Insolvenzverwalter reagiert gelassen, wenn ihm sein eigener Schuldner vulgär gesprochen ans Bein pinkelt. Vielleicht will Dein Chef dieses Risiko nicht eingehen. Im Übrigen finde ich das richtig mies, sich nicht an getroffene Zusagen zu halten. Könnte das bitte dem Kollegen jemand stecken.
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