Hallo zusammen,
ich habe ein Urteil Zug um Zug... Und soll jetzt vollstrecken. Soweit erst einmal kein Problem.
ABER, ich habe auch noch den kfb!? Den würde ich natürlich gern mit vollstrecken!?
Habe mir aus der Suchfunktion schon:
An die
Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
beim Amts-/Kreisgericht ...
...
, den ...
Betr.: Vollstreckungsauftrag
In der Vollstreckungssache
... ./. ...
überreiche ich anliegend das Zug um Zug gegen Lieferung ... vollstreckbare Urteil des AG ... mit Vollstreckungsklausel und beglaubigter Abschrift mit dem Auftrag zur Zustellung des Titels, zum Anbieten ... und zur Einziehung folgender Beträge im Wege der Zwangsvollstreckung. Mit einem wörtlichen Angebot im Sinne des § 756 Abs. 2 ZPO erkläre ich mich schon jetzt einverstanden.
1. Hauptforderung ... EUR
2. vorgerichtliche Mahnkosten/Wechselkosten des Gläubigers ... EUR
3. festgesetzte Kosten ... EUR
4. Kosten des Mahnbescheids ... EUR
5. Kosten des Vollstreckungsbescheids ... EUR
6. Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen
(gemäß beigefügten Nachweisen) ... EUR
Summe ... EUR
7. ... % Zinsen aus ... EUR seit dem ... ... EUR
8. ... % Zinsen aus ... EUR seit dem ... ... EUR
Summe ... EUR
9. Kosten dieses Auftrags:
a) Zwangsvollstreckungsgebühr, § 57 BRAGO ... EUR
b) Postgebührenpauschale ... EUR
c) 16 % Mehrwertsteuer ... EUR
Summe der Kosten ... EUR ... EUR
Gesamtsumme ... EUR
...
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Quelle: Gottwald - Zwangsvollstreckung
herausgesucht. Aber wie läuft das dann mit dem Kfb?
Danke schonmal!
Steffi
Zug um Zug Vollstreckung
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
Schau mal die von dir angegebene Ziff. 3 an.
Da steht doch "festgesetzte Kosten" nichts anderes ist doch der KfB.
Du änderst einfach deinen Text noch mit ab, indem du den KfB mit aufführst und gibst deine Kosten aus dem KfB unter Ziff. 3 an.
Da steht doch "festgesetzte Kosten" nichts anderes ist doch der KfB.
Du änderst einfach deinen Text noch mit ab, indem du den KfB mit aufführst und gibst deine Kosten aus dem KfB unter Ziff. 3 an.