Unkenntnis InsoVerfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Hellsleeper666
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 99
Registriert: 01.08.2007, 15:27
Software: RA-Micro
Wohnort: Iserlohn

#1

31.07.2009, 12:56

Hallo Leute,

folgender Fall:

Unser Mandat (Herr K.) verklagt Herrn M. auf SchmG wegen vorsätzlicher KV. Herr M. wendet im Klageverfahren ein, er befinde sich im privaten InsoVerf. (Wohlverhaltensphase). Die unerlaubte Handlung erfolgte am 19.06.2006. Am 21.06.2006 erhielt Herr M. ein Schreiben unserer Kanzlei, in der wir die SchmG-Ansprüche geltend gemacht haben. Am 22.06.2006 wurde über das Vermögen des Herrn M. das private InsoVerf. eröffnet. Davon wusste weder unser Mandant (Herr K.), noch wir.

Zwischenzeitlich hat Herr M. sogar noch den Freund von Herrn K. verklagt in eigenem Namen. Auch dort wurde nicht auf das InsoVerf. des Herrn M. hingewiesen.

Der RA des Herrn M. wendet nun ein, unser Mdt hätte die Forderung im InsoVerf. anmelden müssen. Jetzt sei er mit seiner Forderung ausgeschlossen.

FRAGE: Was nun?
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
Benutzeravatar
Hellsleeper666
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 99
Registriert: 01.08.2007, 15:27
Software: RA-Micro
Wohnort: Iserlohn

#2

31.07.2009, 12:58

P.S: Ich habe jetzt Feierabend und wünsche Euch allen ein schönes WE! Vielleicht muß ja jemand länger arbeiten und kann mir schon was dazu sagen....

Bis Montag
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
Gina

#3

31.07.2009, 13:43

Die Forderung entstand vor Eröffnung, ihr müsst anmelden. Möglichst mit dem Grund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, dann fällt die Forderung gegebenenfalls nicht unter die Restschuldbefreiung.
Benutzeravatar
Schimmelmensch
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 31.03.2009, 22:29
Wohnort: Oldenburg

#4

31.07.2009, 14:16

Ich würde behaupten es ist zu spät, da ja nun schon die WVP läuft und die Forderung nicht angemeldet wurde. Als Gläubiger muss man schließlich selbst darauf achten ob der Schuldner Insolvenz angemeldet hat.
Andererseits erfolgte alles in so kurzer Abfolge, ich weiß nicht ob man nicht vielleicht so vorgehen kann, dass, wenn der Titel ergehen sollte, man sagt, die Forderung resultiert aus der Zeit nach Eröffnung. Dann wäre ja alles wieder machbar.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#5

31.07.2009, 15:28

na ja nur weil der Titel nach Eröffnung erlassen wurde, ist ja der Anspruch nicht nach der Eröffnung entstanden, er resultiert ja trotzdem von vorher.

Wann hat der Beklagte denn die Einwendungen vorgebracht, ist schon ein Urteil gefallen ?
Benutzeravatar
Schimmelmensch
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 31.03.2009, 22:29
Wohnort: Oldenburg

#6

31.07.2009, 18:48

aber vielleicht merkts ja keiner! Wenn meine Kollegin die Forderung prüfen würde, die schaut da gar nicht so genau nach, die ist da nicht so pingelig...
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#7

31.07.2009, 19:10

Na aber wenn ich der Schuldner wäre, dann würd ich da sehr genau drauf schauen, ob ich das dann tatsächlich zahlen muß oder nicht ;-)
Gina

#8

01.08.2009, 14:08

Irgendwie ging aus dem Ausgangspost nicht hervor, dass es über die Forderung sogar noch einen Titel gibt: Der ist unzulässig, den dürfte es gar nicht geben.

Wenn des Insolvenzverfahren aufgehoben ist und die WVP schon läuft, kann auch nix mehr angemeldet werden.
Benutzeravatar
Schimmelmensch
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 31.03.2009, 22:29
Wohnort: Oldenburg

#9

01.08.2009, 19:32

@Eve:

Die meisten Schuldner interessiert das doch gar nicht wer wie viel angemeldet hat, hat sie ja auch vorher nicht interessiert sich um ihre Sachen zu kümmern, meistens jedenfalls. Und die meisten erscheinen doch auch nicht zum Prüfungstermin und zu holen gibt es von den meistens eh nichts! Also alles Wurst!
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#10

02.08.2009, 14:31

Ich meinte das mehr so, daß ich als Schuldner ganz genau drauf schauen würd, wenn der GVZ vor der Tür steht, ob es um ne alte oder neue Forderung geht. Zumindest das würde ich als Schuldner wissen, damit ich ihn wieder wegschicken kann.

Daß es die im Verfahren selbst nicht interessiert, mußt du mir nicht erzählen, hab ich selbst genug Akten aufm Tisch liegen...
Antworten