Herabsetzung Pfändungsfreigrenze auch bei Arbeitslosengeld?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Silke81
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#1

28.07.2009, 11:28

Hallo alle zusammen,

ich habe gerade ein kleines Brett vorm Kopf. :patsch Vielleicht könnt ihr mir ja helfen:

Ich möchte eine Pfändung von Kindesunterhaltsansprüchen gegen den Kindesvater beantragen. Und zwar möchte ich Arbeitslosengeld beim zuständigen Arbeitsamt pfänden.

Bei Pfändungen beim Arbeitgeber des Schuldners kenne ich das so, dass man bei dem Antrag die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen beantragen kann. Gilt das bei Arbeitslosengeld auch? Eigentlich schon, oder nicht? Bin mir da gerade nicht mehr sicher.

Aber eigentlich ist das ja auch Einkommen, also warum sollte ich die Pfändungsfreigrenze nicht herabgesetzt bekommen?

Danke schon mal für die Hilfe!
JonesJess
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#2

28.07.2009, 11:58

seit wann kann man denn die Pfändungsfreigrenzen verschieben????
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
zenzi75
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#3

28.07.2009, 12:01

das geht nur, wenn man nachweisen kann, daß der Ehepartner (sofern vorhanden) genug eigenes Einkommen hat und der Schuldner erheblich geringe Lebenshaltungskosten hat als normal (z.B. Einsparung von Miete, weil Schuldner mit anderen Leuten eine Wohnung teilt etc.)... aber das ist meist nicht so einfach...
Mops
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#4

28.07.2009, 12:49

850 d gilt für alle Einkommen
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