Forderungsanmeldung: Was alles anmelden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
zenzi75
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#11

29.07.2009, 17:51

also wir schicken auch bei Forderunganmeldungen grundsätzlich nur Kopien der Titel und anderen Unterlagen raus... Originale schick ich nur, wenn diese extra vom Inso-Verwalter angefordert werden... was im übrigen hier selten passiert... (in den letzten 10 Jahren nur 1 mal)
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Schimmelmensch
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#12

29.07.2009, 19:34

Also wir als Insolvenzverwalter nehmen alles, Kopien oder Originale, das ist uns eigentlich Wurst.
BabyBen

#13

29.07.2009, 19:57

@ Schimmelpfennig:

Aber auch nur so lange, wie Dir Dein Insolvenzgericht diesbezüglich keine Vorgaben macht.
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Lunashine
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#14

30.07.2009, 08:18

Bei uns werden eigentlich immer die Originale angefertigt. Schon aus Sicherheit, das nix weiter veranstaltet werden kann..
Gina

#15

30.07.2009, 12:45

Der BGH hat entschieden, dass eine Vorlage des Originaltitels nicht erforderlich ist, also kann auch kein "Insolvenzgericht das so mal eben so wollen".

In der Inso ist klar davon die Rede, das Ausfertigungen (also Kopien/Abschriften) bei der Anmeldung der Forderung vorzulegen sind, die die Forderung belegen.
BabyBen

#16

30.07.2009, 14:26

@ Gina:

Wenn es unser Insolvenzgericht sagt, werden wir nicht diskutieren. Aber ich sehe ein, dass Du auch Recht, deshalb streite Du Dich mit dem Insolvenzgericht. Wir werden es nicht tun.
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#17

30.07.2009, 14:50

:good
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#18

30.07.2009, 20:24

@BabyBen:
Unsere Insolvenzgerichte wollen immer nur eine Kopie vom Titel und das eine, was Originale will, will diese auch nur, wenn sie beigefügt waren, und da die jetzt Platzmangel haben, wollen die nicht mal mehr die Anmeldungen haben. Also finde ich reichen Kopien völlig aus.
BabyBen

#19

31.07.2009, 18:20

@ Schimmelpfennig:

Einige unserer Insolvenzgerichte wollen immer die Originaltitel, vielleicht haben sie noch kein Platzproblem ;-)
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rena
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#20

30.05.2012, 15:27

Sorry, blöde Frage, aber ich bin mir unsicher:

Der Schuldner hat Mietrückstände, zwischenzeitlich können wir für unseren Mandanten die Forderung aus dem Mietvertrag zur Insolvenztabelle anmelden.

Darf ich hier auch unsere entstandene Geschäftsgebühr unter Kosten mit ansetzen??
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