Hallo ihr Lieben,
ich muss die Forderungen in einer Sache zur Insolvenztabelle anmelden. Wir haben einmal ein Schreiben bekommen, dass wir die Forderungen unserer Mandantin anmelden können bzw. noch ein Schreiben (gleichen Inhalts), dass wir unsere Kosten anmeldne können.
Was zählt denn zu unserern Kosten? Da können doch nur die Anwaltskosten dazu zählen, die hat aber unsere Mandantin schon gezahlt. Was muss ich da anmelden (unsere Kosten)?
Und wenn ich die Forderung unserer Mandantin anmelde, dann gebe ich doch unserer Anwaltskosten mit an oder nicht und füge die Rechnungen bei???
Danke für eure Hilfe
Forderungsanmeldung: Was alles anmelden?
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Die RA-Kosten, die Eure Mandantin gezahlt hat, musst Du auch mit anmelden. Denn diese will sie ja schließlich von der Gegenseite wieder bekommen.
Eure Rechnunen musst du in Kopie beifügen und auch den Titel in Kopie.
Eure Rechnunen musst du in Kopie beifügen und auch den Titel in Kopie.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
vielen dank.
aber muss ich das getrennt machen? weil ich einmal ein schreiben bekommen habe mit formular für forderungsanmeldung, wo ich die forderung unserer mandantin anmelden soll und noch mal dasselbe, wo ich unsere kosten anmelden soll. oder kann ich das in einem formular alles aufführen?
aber muss ich das getrennt machen? weil ich einmal ein schreiben bekommen habe mit formular für forderungsanmeldung, wo ich die forderung unserer mandantin anmelden soll und noch mal dasselbe, wo ich unsere kosten anmelden soll. oder kann ich das in einem formular alles aufführen?
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- Foren-Azubi(ene)
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Wenn ihr keine "eigenen" Forderungen gegen den Schuldner habt, würde ich das in der Forderungsanmeldung für die Mandantin unter dem Punkt "Kosten" unterbringen. Aber Achtung: Nur die Kosten bis zur Insolvenzanmeldung, nicht die Kosten der Forderungsanmeldung selbst (die sind nachrangig und kann man nur dann anmelden, wenn das Gericht die Anmeldung von nachrangigen Forderungen gemäß § 39 zugelassen hat, was sehr sehr sehr sehr sehr selten passiert)
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Henrietta_C hat geschrieben:Wenn ihr keine "eigenen" Forderungen gegen den Schuldner habt, würde ich das in der Forderungsanmeldung für die Mandantin unter dem Punkt "Kosten" unterbringen. Aber Achtung: Nur die Kosten bis zur Insolvenzanmeldung, nicht die Kosten der Forderungsanmeldung selbst (die sind nachrangig und kann man nur dann anmelden, wenn das Gericht die Anmeldung von nachrangigen Forderungen gemäß § 39 zugelassen hat, was sehr sehr sehr sehr sehr selten passiert)
@ dutzi:
Kopien reichen solange aus, bis der Insolvenzverwalter das Original anfordert. Auch wenn dies nicht erforderlich, wird er es tun, wenn das betreffende Insolvenzgericht "es so haben will".
Kopien reichen solange aus, bis der Insolvenzverwalter das Original anfordert. Auch wenn dies nicht erforderlich, wird er es tun, wenn das betreffende Insolvenzgericht "es so haben will".
- Lunashine
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Was ja meist der Fall ist (jedenfalls habe ich es bislang so erlebt).
Außerdem ist, solang das InsV läuft der Titel für dich ohnehin zwecklos. Er wird er wieder interessant, wenn die RSB nicht erteilt wird...
Außerdem ist, solang das InsV läuft der Titel für dich ohnehin zwecklos. Er wird er wieder interessant, wenn die RSB nicht erteilt wird...