Hallo an alle,
ich hab mir jetzt schon die Augen wundgelesen, aber bin irgendwie noch nicht schlauer. Vielleicht hat mein Hirn ja schon Wochenende
Schuldner der Forderung ist unser Mdt. Titel ist aus 1981. Es wurden Vollstreckungen in 81, 82, 86, 88 und 95 vorgenommen. Die Zinsen nach altem Recht verjährten ja nach 4 Jahren, nach neuem Recht nach 3 Jahren. Aber dann sind doch erst die Zinsen ab dem Vollstreckungsversuch 1988 verjährt oder vertu ich mich jetzt? Dann würd ich schnellstmöglich die Einrede d. V. machen.
Ach ja, was ist mit Zahlungen, die der Schuldner leistet, wird aufgrund derer die Verjährung auch gehemmt o.ä.?
Hoffe ihr könnt mir helfen, dass ich von meinem riesigen Schlauch runterspringe
LG Jo-Kath
Hilfe - Verjährung-Hemmung? alter Titel
- butterflybabe
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Also verjährt müsste alles sein, wenn man die Zahlungen jetzt nicht berücksichtigt.
Ne, durch Abschlagszahlungen beginnt die Verjährung neu, § 212 I BGB. Müsstest da mal in einem Kommentar nachlesen.Ach ja, was ist mit Zahlungen, die der Schuldner leistet, wird aufgrund derer die Verjährung auch gehemmt o.ä.?