ZV, aber Firma wurde aufgelöst

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Urlaubi
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#1

06.07.2009, 20:27

Hallo,

undzwar haben wir einen Titel gegen eine GmbH, vertreten durch einen Geschäftsführer *logisch* :) Der ZV-Auftrag wurde bereits rausgeschickt. Jetzt hat uns die Gegenseite durch das Gericht einen Beschluss oder ähnliches zukommen lassen, in dem steht, dass sich die Firma aufgelöst habe. Dazu sollen wir nun Stellung nehmen. ??? Was hat denn das jetzt für Konsequenzen mit der Auflösung? Das kann doch nicht heißen, dass wir nicht mehr an unser Geld kommen. Kann man den Geschäftsführer oder so nicht als Privatperson rankriegen? Soweit ich weiss, wurde der ZV-Auftrag gegen den Geschäftsführer gestellt und nicht gegen die GmbH. Ist somit alles okay und wir müssen das Gericht nur darauf hinweisen, dass der ZV-Auftrag sich gar nicht gegen die GmbH richtet und uns somit egal sein kann, ob sich die Firma aufgelöst hat oder nicht? Ich bin verwirrt...
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Gruftie
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#2

06.07.2009, 20:35

Huhu Urlaubi, schau mal hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=19168

Und benutz mal die Suchfunktion, da findest Du ne Menge Beiträge drüber...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Urlaubi
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#3

06.07.2009, 20:53

Danke, aber iregendwie hat mich der Link nicht weitergebracht. Die Firma wurde bereits von Amts wegen gelöscht und der ZV-Auftrag gegen den Geschäftsführer ist auch schon raus..ich weiss nur nicht so recht, was das Gericht jetzt von uns will? Wieso sollen wir zu der Löschung Stellung nehmen? Ist der ZV-Auftrag jetzt noch rechtens oder muss er zurückgezogen werden? Ich kapier es einfach nicht...*sorry*
Andre Boine

#4

07.07.2009, 06:48

Die ZV gegen den GF kannst Du knicken, der haftet i.d.R. nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH. Insofern dürftest Du auch nicht eine ZV gegen den GF, sondern gegen die GmbH vertr. d.d. GF haben. Gegebenenfalls zu vollstrecken an dessen Wohnsitz.

Was ich als erstes mit dem Amt klären würde: warum wurde die GmbH von Amts wegen gelöscht?
Jupp03/11

#5

07.07.2009, 08:31

Urlaubi hat geschrieben:Danke, aber iregendwie hat mich der Link nicht weitergebracht. Die Firma wurde bereits von Amts wegen gelöscht und der ZV-Auftrag gegen den Geschäftsführer ist auch schon raus..ich weiss nur nicht so recht, was das Gericht jetzt von uns will? Wieso sollen wir zu der Löschung Stellung nehmen? Ist der ZV-Auftrag jetzt noch rechtens oder muss er zurückgezogen werden? Ich kapier es einfach nicht...*sorry*
Schreib mal, was das Gericht genau geschrieben hat.
Urlaubi
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#6

07.07.2009, 10:50

Also es steht, dass die Gesellschaft gem. §141 a Abs. 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde von Amts wegen.
Die Eintragung ist jetzt ganz aktuell erfolgt, also nachdem der ZV-Auftrag raus ist.
Das Urteil lautet :
...
gegen die GmbH
und gegen "Name des Geschäftsführers"
es steht also nicht ausdrücklich, gegen GmbH vertreten durch..
haben wir somit auch einen Titel gegen ihn als Privatperson?

Ist die Sache jetzt somit ganz aussichtlos und ich muss den ZV-Auftrag zurückziehen?
Jupp03/11

#7

07.07.2009, 10:52

Verurteilung als Gesamtschuldner?
Urlaubi
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#8

07.07.2009, 10:54

Nein
Urlaubi
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#9

07.07.2009, 10:56

also im urteil steht:

Beklagte zu 1) (GmbH) wird verurteilt,....

und beklagte zu 2) wird verurteilt...(hier steht genau das selbe)

es steht abe niergends, dass sie gesamtschuldnerisch verurteil werden
Jupp03/11

#10

07.07.2009, 11:01

Wie du eingangs erwähnt hast, wurde der ZV-Auftrag gegen den GF persönlich erteilt. Dann ist nichts von dir zu veranlassen. Abwarten und Tee trinken
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