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Vollstreckung Unterhalt-Vollstreckungsklausel

Verfasst: 01.07.2009, 11:14
von Nili
Hallo Ihr,

also ich habe hier eine Unterhaltssache da habe ich ein Anerkenntnisurteil und einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Beides vollstreckbare Ausfertigungen. Habe versucht den Unterhalt beim S zu pfänden. Jetzt schreibt mir die gute Frau vom Gericht das ich aus den vorgelegten Titeln nicht vollstrecken kann weil beide Vollstreckungsklauseln der Gläubigervertreterin (was ja wir sind) erteilt wurden

Muss ich das Verstehen. Ich habe keine Ahnung warum das nicht geht. Ist meine erste Unterhaltsvollstreckung und die geht gleich schief. Vielleicht kann mir das ja einer erklären. :-)

Vielen Dank

Verfasst: 01.07.2009, 11:23
von cappie
wie genau lauten denn die Vollstreckungsklauseln?

Verfasst: 01.07.2009, 11:35
von Nili
Vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird Kläger-PV zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Eine Ausfertigung it dem Gegner am ..... zugestellt worden.

Verfasst: 01.07.2009, 11:54
von Tigerle
das versteh ich nun auch nicht, kannst Du mal genau schreiben, was vom Gericht kam, also den Wortlaut ?

Verfasst: 01.07.2009, 11:56
von cappie
Sind die Kosten nach 126 festgesetzt? Dann wird die vollstreckbare Ausf. euch erteilt. Auf dem Anerkenntnisurteil müsste die Klausel anders lauten.

Verfasst: 01.07.2009, 12:12
von Nili
Ja in dem Kfb wurde nach 126 festgesetzt. Müsste ich das da extra vollstrecken. Das sagte die Dame mir.

Und der Wortlaut von dem Schreiben war:

"Nach Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass die G aus den vorgelegten Titeln nicht vollstrecken kann. Beide Vollstreckungsklauseln der Titel wurden der Gläubigervertreterin erteilt."

Also mein Chef hat das auch noch nicht erlebt. Die kann damit auch nix anfangen.