2ter ZVA da Schulnder umgezogen ist - Gebühren?

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JessyRAFASW
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#1

01.07.2009, 09:50

Hallo Leute,

ich steh gerade voll auf dem Schlauch....

Ich habe ZVA gestellt. Antrag kam zurück, weil Schuldner umgezogen ist. Jetzt habe ich eine EMA-Anfrage gemacht und die neue Adresse des Schuldners ermittelt.

Jetzt will ich wieder einen ZVA stellen, fällt jetzt die ZV-Gebühr für diesen 2. Antrag erneut an oder ist die mit der für den ersten Antrag mit abgegolten?
Ernie

#2

01.07.2009, 09:58

Das hängt davon ab!

Ist der Schuldner bereits vor Stellung des 1. Auftrags verzogen, werden für den 2. Auftrag keine gesonderten Gebühren fällig.

Ist er aber nach Auftragserteilung verzogen, kann durchaus die Gebühr für den 2. Auftrag in Ansatz gebracht werden.
JessyRAFASW
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#3

01.07.2009, 10:01

ok. Dankeschön.
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Rehlein39
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#4

01.07.2009, 11:23

Sorry, aber ich bin anderer Meinung - im zweiten ZV-Auftrag können m.E. nur die Kosten für die EMA mit geltend gemacht werden. Neue Gebühren entstehen nicht!
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Smilie
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#5

01.07.2009, 11:25

Ist der Schuldner bereits vor Stellung des 1. Auftrags verzogen, werden für den 2. Auftrag keine gesonderten Gebühren fällig.

Ist er aber nach Auftragserteilung verzogen, kann durchaus die Gebühr für den 2. Auftrag in Ansatz gebracht werden.
Das lässt sich aber durch ne EMA schwerlich nachweisen...

Meine, auch mal irgendwo gelesen zu haben, dass der Auftrag dann weiterläuft und nur die EMA-Gebühren dann noch zu den Kosten hinzukommen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Lämmchen
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#6

01.07.2009, 11:39

Du kannst nur die Kosten für die EMA neu geltend machen. Ansonsten bleibt es bei einer Gebühr.

Ich habe es neulich auch probiert, es ging nicht. Ich muss nur noch mal schauen, ob ich finde, wo es steht.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#7

01.07.2009, 11:51

laut Literatur und Rechtsprechung ist dies wohl umstritten.
siehe <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, VV 3309 Rdnr. 39; Göttlich/Mümmler, "Wohnungswechsel" (habe ich aber beides gerade nicht zur Hand)

Allerdings tendiert es eher dazu, dass man für den zweiten Antrag keine Gebühr verlangen kann, da dies als Fortsetzung des ersten Antrages angesehen wird.
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#8

01.07.2009, 20:53

Also, wir berechnen die Gebühren doppelt ... der GVZ hat noch nie gemeckert ...

Wenns streitig ist, dann immer das zu unseren Gunsten nehmen :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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