Zahlungseingang nach Einleitung der ZV
Verfasst: 25.06.2009, 08:50
Guten Morgen zusammen,
ich habe heute einen Fall, wie ich ihn so noch nicht hatte:
Aus dem mir vorliegenden Titel habe ich am 22.06.2009 die Zwangsvollstreckung eingeleitet, da keine Zahlung eingangen ist. Gestern, also zwei Tage später ging die Schuldnerzahlung ein. Ich wies den Schuldner darauf hin, dass ich bereits am 22.06.2009 die ZV eingeleitet habe. Nachweislich des mir übersandten Kontoauszuges war das Konto des Schuldner mit der an uns geleisteten Zahlung am 17.06.2009 belastet. Warum die Zahlung erst am 22.06.2009 bei uns einging, weiß ich nicht. Schuldner stellt sich quer, auch die ZV-Kosten zu zahlen, weil er ja schon vor Einleitung überwiesen hat.
Was ist denn jetzt maßgeblich? Die Kontobelastung des Schuldners oder der Zahlungseingang bei uns?
VG Rapunzel
ich habe heute einen Fall, wie ich ihn so noch nicht hatte:
Aus dem mir vorliegenden Titel habe ich am 22.06.2009 die Zwangsvollstreckung eingeleitet, da keine Zahlung eingangen ist. Gestern, also zwei Tage später ging die Schuldnerzahlung ein. Ich wies den Schuldner darauf hin, dass ich bereits am 22.06.2009 die ZV eingeleitet habe. Nachweislich des mir übersandten Kontoauszuges war das Konto des Schuldner mit der an uns geleisteten Zahlung am 17.06.2009 belastet. Warum die Zahlung erst am 22.06.2009 bei uns einging, weiß ich nicht. Schuldner stellt sich quer, auch die ZV-Kosten zu zahlen, weil er ja schon vor Einleitung überwiesen hat.
Was ist denn jetzt maßgeblich? Die Kontobelastung des Schuldners oder der Zahlungseingang bei uns?
VG Rapunzel