Hallo meine Lieben,
ich habe nach meinem Urlaub eine Akte auf dem Tisch liegen, wo ich sagen muß, das habe ich zum ersten Mal.
Wir haben gegenüber unserem eigenen Mandanten, den wir schon lange nicht mehr vertreten, offene Kosten geltend gemacht. Dieser hat - wie so oft - nicht gezahlt. Es erfolgte eine Eintragung einer Sicherungshypothek ins Grundbuch auf seinen Besitz. Soweit so gut.
Nun habe ich vom Grundbuchamt die Mitteilung bekommen, daß ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (es ist anzunehmen, daß es sich um seine Frau handelt). Aber was ist mit meiner eingetragenen Forderung? Wie geht es in solchen Fällen dann weiter? Habt Ihr noch Ideen und könnt da ein paar Tipps geben? Für Hilfe wäre ich äußerst dankbar in diesem Zusammenhang.
Frohes Schaffen meine Lieben und ein Dankeschön im Voraus.
lg lienchen
Eigentümerwechsel bei eingetragener Sicherungshypothek
Ich würde zunächst einmal den Vertrag, der dem Eigentümerwechsel zugrunde liegt, anfordern.
Vielleicht ist hier der Erbfall eingetreten und die Ehefrau ist die Erbin??
Die Schuldner sterben nun auch ab und zu....
Auf jeden Fall muss Du erstmal den Grund des Eigentümerswechsel rausfinden, um zu schauen, was man dann anstellen kann
Die Schuldner sterben nun auch ab und zu....
Auf jeden Fall muss Du erstmal den Grund des Eigentümerswechsel rausfinden, um zu schauen, was man dann anstellen kann