Festsetzung ZV-Kosten für RSV - Honorar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tiffy25
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#1

28.05.2009, 09:32

Hallo zusammen,

mal wieder eine Frage auf die ich keine Antwort finde:

Wenn ich die ZV-Kosten auf Bitten der RSV festsetzen lasse, bekomme ich dafür noch eine Gebühr??

Ich weiß es nicht, aber m. E. würde es sinn machen, nachdem mein Kfa insgesamt drei Seiten hat und ich endlos lange die Anlagen kopiert habe... Und bei Gericht ist es ja schließlich auch eine neue Angelegenheit!?

Danke euch schonmal und

viele Grüße
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LuzZi
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#2

28.05.2009, 09:53

Normalerweise gehört ein KfA doch zum Rechtszug, löst also keine neuen Gebühren aus. In eurem Fall ist das denke ich eben so, ich weiß es aber nicht 100%ig.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Tiffy25
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#3

28.05.2009, 10:03

Klar, gehört der Kfa zum Rechtszug! Ich frage mich das auch nur, weil ich das zum ersten Mal gemacht habe und daher bei Gericht angerufen hatte um einiges zu fragen und man mir sagte ich müsse kein Aktenzeichen angeben, da das eine neue Angelegenheit ist...
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