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Rang Rückförderungsansprüche UVG-Leistungen

Verfasst: 19.05.2009, 16:34
von elise98de
Wir wollen für unseren Mandanten den Pfändungsfreibetrag anheben. Es werden Unterhaltsrückstände gepfändet. Wir hatten angegeben, dass der Mandant UVG-Leistungen an das Jugendamt mit monatlichen Raten zurückzahlt. Nun möchte das Vollstreckungsgericht wissen, in welchem Rang diese Ansprüche stehen und ich finde dazu nichts. Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank.

Verfasst: 28.05.2009, 21:45
von StineP
Also ich würde mal so aus dem Bauch heraus sagen:

1. Rang! ;)

Normalerweise lässt sich das Amt die Ansprüche ja eben in Form von Unterhaltsansprüchen abtreten. Heißt, die schießen dem Kind vor und holen es sich vom Vater zurück. Um den Rang zu sichern halt durch Abtretung. Und bei Unterhalt ist es nun mal so, dass dieser immer vorrangig gepfändet wird.

Aber: Wenn er freiwillig zurückzahlt, also der Betrag nicht vom Gehalt weggepfändet wird bspw., dann stellt sich mir die Frage, weshalb das Gericht nach einem Rang fragt - kenn die Akte ja nun nicht, aber da würde ich mal schauen, ob es hier überhaupt eine ZV gab.

Ich würde jedoch darauf hinweisen, dass es sich um Unterhaltsleistungen für die Vergangenheit handelt - und wegen der Rangfolge bei Unterhalt: http://www.schuldnerberatung-euregio.com/arbeitge.htm