Hallo zusammen!
Hilfe - ich habe gerade einen Total-Black-Out!
Ich will ein Vorläufiges Zahlungsverbot über das Gericht zustellen lassen. An welches Gericht muß ich das schicken?
Viele Grüße
Flora
zuständiges Gericht für Vorl. Zahl.verbot
- PeeDee
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Genau, kein Gericht, einfach an den GVZ des Vertrauens schicken
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- butterflybabe
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Höchstens du schickst es an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle, das wäre noch ne Möglichkeit ...
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Ja, das meinte ich auch.
Ich möchte das über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zustellen lassen. Schuldner und Drittschuldner sitzen hoch im Norden an 2 unterschiedlichen Stellen.
Ich möchte das über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zustellen lassen. Schuldner und Drittschuldner sitzen hoch im Norden an 2 unterschiedlichen Stellen.
- butterflybabe
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Dann dorthin, welches Gericht für den DS zuständig ist bzw. vielleicht rufst du dort gleich an und lässt dir den Namen vom GV geben, dann dauert es nicht so lange.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Soweit ich weiß, kannst Du es an jeden GVZ schicken. Über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle dauert es meistens ein paar Tage länger.