zuständiges Gericht für Vorl. Zahl.verbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

14.05.2009, 15:25

Hallo zusammen!

Hilfe - ich habe gerade einen Total-Black-Out!

Ich will ein Vorläufiges Zahlungsverbot über das Gericht zustellen lassen. An welches Gericht muß ich das schicken? :oops:

Viele Grüße

Flora
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katuscha
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#2

14.05.2009, 15:30

Warum Gericht?

Das VZV lässt Du doch einfach über einen Gerichtsvollzieher zustellen.
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PeeDee
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#3

14.05.2009, 15:32

Genau, kein Gericht, einfach an den GVZ des Vertrauens schicken :wink:
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butterflybabe
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#4

14.05.2009, 15:34

:zustimm

Höchstens du schickst es an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle, das wäre noch ne Möglichkeit ...
Flora
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#5

14.05.2009, 15:42

Ja, das meinte ich auch.

Ich möchte das über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zustellen lassen. Schuldner und Drittschuldner sitzen hoch im Norden an 2 unterschiedlichen Stellen.
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butterflybabe
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#6

14.05.2009, 15:43

Dann dorthin, welches Gericht für den DS zuständig ist bzw. vielleicht rufst du dort gleich an und lässt dir den Namen vom GV geben, dann dauert es nicht so lange.
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katuscha
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#7

14.05.2009, 15:44

Soweit ich weiß, kannst Du es an jeden GVZ schicken. Über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle dauert es meistens ein paar Tage länger.
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romex
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#8

14.05.2009, 15:46

Stimmt! Mache ich auch immer so! Dann geht's ziemlich zügig!
Liebe Grüße,
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Flora
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#9

14.05.2009, 15:47

Alles klar. Bin wieder in der Spur.

Vielen Dank.
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