Titel umschreiben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ilona
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#1

14.04.2009, 09:20

Hallo zusammen!

Gleich nach dem langen Wochenende schon wieder das erste Problem:
Ich habe ein Versäumnisurteil aus 2007 gegen eine Einzelfirma. Inhaber der Firma auf dem Titel ist Alfons P. Wir haben einen ZVA gemacht, der GVZ schreibt nun zurück, dass Inhaber der Firma seit 2003 Christian P. ist, anscheinend der Sohn.
Ein Schreiben oder ähnliches vom Schuldner haben wir nicht, er hat sie nie geäußert oder geantwortet.
Muss ich den Titel nun für einen weiteren ZVA umschreiben lassen? Oder kann ich einfach einen neuen ZVA machen und den jetzigen Firmeninhaber als Schuldner einsetzen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ilona
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GuterJunge
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#2

14.04.2009, 10:21

also du hast keinen titel gg die firma (was bei Einzelfimen eh nich geht) sonder nur gegen dein Alfons .... der Rest interessiert nicht mehr
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Ilona
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#3

14.04.2009, 11:53

Also müsste ich die aktuelle Anschrift von meinem Beklagten (Alfons) ausfindig machen, um dann dort nochmal zu vollstrecken?

Oder ist das Urteil nicht ganz für die Katz? Die Forderung resultiert aus 2007, da war aber anscheinend schon Christian P. Firmeninhaber.

Danke!
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GuterJunge
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#4

14.04.2009, 12:12

mit deinem Urteil kannst nur gegen alfons vollstrecken .... du kannst natürlich zusätzlich noch versuchen gegen christian vorzugehen allerdings nicht mit dem urteil
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Inge M.
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#5

14.04.2009, 12:17

Das seh ich auch so. Gegen die Firma (weil Einzelfirma) geht ja nich. Nur gegen Alfons

Liebe Grüße :wink2
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