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herausgabe arbeitspapiere

Verfasst: 05.04.2009, 22:12
von katjes2009
hallöchen,
ich soll aus einem vergleich vollstrecken. die arbeitgeberin unserer mandantin rückt die arbeitspapiere nicht raus. daher werde ich ja einen gv mit der herausgabe beauftragen. meine frage ist brauche ich eine vollstreckbare ausfertigung ? weil der vergleich steht ja im sitzungsprotokoll mit drin. oder muss ich diesen vorher im parteibetrieb zustellen?
für hilfe wäre ich dankbar. :D

Verfasst: 05.04.2009, 22:18
von Jupp03/11
Ich frag einfach zurück, Voraussetzung zum Beginn einer Vollstreckungsmaßnahme sind:?

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Verfasst: 06.04.2009, 08:06
von jojo
Sehe ich auch so, 750 ZPO und bei den entsprechenden Anträgen liest das Gericht gerne auch Großbuchstaben.