Hallo,
ich brauch dringend eure HILFE!!
Wir vertreten Gläubigerin in einer unterhaltrechtlichen Angelegenheit... Haben Kontopfändung gemacht. Schuldner hat Antrag gemäß § 850 i gestellt... ....
Ich muss Stellungnahme ans Gericht abgeben. Weiß aber nicht wie ich so recht dagegen Argumentieren kann.
Schuldner ist außerdem noch für ein weiteres Kind (nicht von unserer Gläubigerin) unterhaltsverpflichtet.
Kann ich Auszug von Kontoauszügen des Schuldners verlangen?
Kann ich verlangen, dass Schuldner mitteilt was Lebenspartnerin verdient?
Bin für alles DANKBAR
Was tun wenn Schuldner Antrag nach § 850 i gestellt hat?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
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1 x gelöscht und den hier verschiebe ich jetzt
Und erst mal
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Soenny
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Kein Problem Vielleicht kannst du auch bei Gelegenheit dein Profil noch etwas ausfüllen
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"Dagegen" in dem Sinne gar nicht. Er hat ja (leider ) auch als Schuldner gewisse Rechteschatz hat geschrieben:Ich muss Stellungnahme ans Gericht abgeben. Weiß aber nicht wie ich so recht dagegen Argumentieren kann.
Allerdings kannst du das Gericht darum bitten, dem Antrag nur insoweit stattzugeben, als pfändungsfreie Beträge bis zur nach § 850 d vorgesehenen Höhe festgesetzt werden. Dann kann das Gericht Beträge festsetzen, abweichend von der Tabelle nach § 850 c ZPO.
Wenn du eine Herausgabeanordnung nach 836 ZPO mit im PfÜB-Antrag drinhast und es einen Grund hierfür gibt, dann schon.schatz hat geschrieben:Kann ich Auszug von Kontoauszügen des Schuldners verlangen?
Das kannst du m.M.n. im Pfändungsverfahren nicht. Wenn du diese Kenntnis aus einem EV-Protokoll aber sowieso hast, kannst du beantragen, sie als nicht unterhaltsberechtigt aufgrund erheblicher Eigeneinkünfte, die ihren Unterhaltsbedarf decken, zu berücksichtigen. Habe ich mal durchbekommen - der Schuldner hat fast die Krise gekriegt, als er gesehen hat, wie wenig ihm sein Antrag brachteschatz hat geschrieben:Kann ich verlangen, dass Schuldner mitteilt was Lebenspartnerin verdient?
Sorry, mehr kann ich jetzt so auf die Schnelle (bin hier immer noch am Arbeiten ) nicht sagen...
HHHmmm, dass Gericht hat ja durch Beschluss auch von dem Schuldner verlangt, dass er die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegt, doch der Schuldner hat nur an Eides statt versichert, dass er kein Guthaben mehr hat....
Das Gericht kann sich alle Unterlagen anfordern, die es zur Entscheidung braucht, und wenn dem Gericht die eV des Schuldners genügt, hast du darauf keinen Einfluß, nur die Möglichkeit, Umstände darzulegen, warum die eV ungenügend ist und du kannst anregen, dem Schuldner aufzugeben, trotzdem Kontoauszüge vorzulegen. Ob das Gericht das dann macht, ist seine Sache.