Was tun wenn Schuldner Antrag nach § 850 i gestellt hat?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schatz
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#1

04.03.2009, 19:31

Hallo,

ich brauch dringend eure HILFE!!

Wir vertreten Gläubigerin in einer unterhaltrechtlichen Angelegenheit... Haben Kontopfändung gemacht. Schuldner hat Antrag gemäß § 850 i gestellt... :( ....

Ich muss Stellungnahme ans Gericht abgeben. Weiß aber nicht wie ich so recht dagegen Argumentieren kann.

Schuldner ist außerdem noch für ein weiteres Kind (nicht von unserer Gläubigerin) unterhaltsverpflichtet.

Kann ich Auszug von Kontoauszügen des Schuldners verlangen?
Kann ich verlangen, dass Schuldner mitteilt was Lebenspartnerin verdient?

Bin für alles DANKBAR :D
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charly03
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#2

04.03.2009, 19:33

Ähm.. nur kurze Anmerkung.. 1. Doppelposting und 2. falscher Bereich.. :klugscheiss
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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#3

04.03.2009, 19:38

1 x gelöscht und den hier verschiebe ich jetzt ;)

Und erst mal :welcome
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#4

04.03.2009, 19:39

Von mir natürlich auch herzlich :welcome hier.

Und: Danke Sanny! ;)
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schatz
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#5

04.03.2009, 19:41

:thx kenn mich noch nicht so gut aus und deswegen war ich auch so falsch :oops:
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#6

04.03.2009, 20:02

Kein Problem ;) Vielleicht kannst du auch bei Gelegenheit dein Profil noch etwas ausfüllen :thx
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#7

04.03.2009, 21:16

Ist in Bearbeitung :wink:
Andreas

#8

04.03.2009, 22:34

schatz hat geschrieben:Ich muss Stellungnahme ans Gericht abgeben. Weiß aber nicht wie ich so recht dagegen Argumentieren kann.
"Dagegen" in dem Sinne gar nicht. Er hat ja (leider :P) auch als Schuldner gewisse Rechte :lol:

Allerdings kannst du das Gericht darum bitten, dem Antrag nur insoweit stattzugeben, als pfändungsfreie Beträge bis zur nach § 850 d vorgesehenen Höhe festgesetzt werden. Dann kann das Gericht Beträge festsetzen, abweichend von der Tabelle nach § 850 c ZPO.
schatz hat geschrieben:Kann ich Auszug von Kontoauszügen des Schuldners verlangen?
Wenn du eine Herausgabeanordnung nach 836 ZPO mit im PfÜB-Antrag drinhast und es einen Grund hierfür gibt, dann schon.
schatz hat geschrieben:Kann ich verlangen, dass Schuldner mitteilt was Lebenspartnerin verdient?
Das kannst du m.M.n. im Pfändungsverfahren nicht. Wenn du diese Kenntnis aus einem EV-Protokoll aber sowieso hast, kannst du beantragen, sie als nicht unterhaltsberechtigt aufgrund erheblicher Eigeneinkünfte, die ihren Unterhaltsbedarf decken, zu berücksichtigen. Habe ich mal durchbekommen - der Schuldner hat fast die Krise gekriegt, als er gesehen hat, wie wenig ihm sein Antrag brachte :lol:

Sorry, mehr kann ich jetzt so auf die Schnelle (bin hier immer noch am Arbeiten :P) nicht sagen...
schatz
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#9

05.03.2009, 06:59

HHHmmm, dass Gericht hat ja durch Beschluss auch von dem Schuldner verlangt, dass er die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegt, doch der Schuldner hat nur an Eides statt versichert, dass er kein Guthaben mehr hat....
Andreas

#10

05.03.2009, 12:05

Das Gericht kann sich alle Unterlagen anfordern, die es zur Entscheidung braucht, und wenn dem Gericht die eV des Schuldners genügt, hast du darauf keinen Einfluß, nur die Möglichkeit, Umstände darzulegen, warum die eV ungenügend ist und du kannst anregen, dem Schuldner aufzugeben, trotzdem Kontoauszüge vorzulegen. Ob das Gericht das dann macht, ist seine Sache.
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