ZV aus Beschluss § 758 a ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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inki
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#1

04.03.2009, 15:24

Hallo, habe einen ZVA gemacht, dann Beschluss gem. § 758 a ZPo angeofordert, diesen jetzt auch erhalten....Wie geht die Vollstreckung jetzt weiter, neuer Antrag oder einfach alle Unterlagen an den bisherigen GVZ zu seinem Aktenzeichen schicken?
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Pepples
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#2

04.03.2009, 15:25

alle Unterlagen an GvZ zum bisherigen AZ schicken, gilt als Fortsetzung des Antrages
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
rosa

#3

04.03.2009, 15:30

einfach alle Unterlagen an den bisherigen GVZ zu seinem Aktenzeichen schicken?
...mit der bitte um fortsetzung...
inki
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#4

04.03.2009, 15:36

ok vielen herzlichen Dank :-)
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