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Nachträgliche Forderungsanmeldung InsoVerfahren

Verfasst: 04.03.2009, 14:18
von blackcat
Nur eine kurze (vielleicht blöde) Frage:

Wo melde ich die nachträgliche Forderung an, beim InsoVerwalter oder beim Insolvenzgericht?

Verfasst: 04.03.2009, 14:29
von Shaya
Du meldest auch diese Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Du benötigst ja auch seine Forderungsanmeldung. Aber bitte beachte § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO. Die Kosten der zusätzlichen Prüfung hat der säumige Gläubiger zu tragen.

Verfasst: 04.03.2009, 14:38
von blackcat
Ja, das weiß ich. Danke!
Genau deswegen dachte ich, dass die nachträgliche Anmeldung vielleicht direkt ans Gericht geht...