Nur eine kurze (vielleicht blöde) Frage:
Wo melde ich die nachträgliche Forderung an, beim InsoVerwalter oder beim Insolvenzgericht?
Nachträgliche Forderungsanmeldung InsoVerfahren
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Du meldest auch diese Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Du benötigst ja auch seine Forderungsanmeldung. Aber bitte beachte § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO. Die Kosten der zusätzlichen Prüfung hat der säumige Gläubiger zu tragen.
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- blackcat
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Ja, das weiß ich. Danke!
Genau deswegen dachte ich, dass die nachträgliche Anmeldung vielleicht direkt ans Gericht geht...
Genau deswegen dachte ich, dass die nachträgliche Anmeldung vielleicht direkt ans Gericht geht...
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