Nachträgliche Forderungsanmeldung InsoVerfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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blackcat
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#1

04.03.2009, 14:18

Nur eine kurze (vielleicht blöde) Frage:

Wo melde ich die nachträgliche Forderung an, beim InsoVerwalter oder beim Insolvenzgericht?
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
Shaya
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#2

04.03.2009, 14:29

Du meldest auch diese Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Du benötigst ja auch seine Forderungsanmeldung. Aber bitte beachte § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO. Die Kosten der zusätzlichen Prüfung hat der säumige Gläubiger zu tragen.
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blackcat
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#3

04.03.2009, 14:38

Ja, das weiß ich. Danke!
Genau deswegen dachte ich, dass die nachträgliche Anmeldung vielleicht direkt ans Gericht geht...
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
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