Aufrechnung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

02.02.2009, 09:55

Folgender Sachverhalt:

Wir vertreten eine Firma, die eine Forderung gegen eine andere Firma hat. Das Konto der Schuldnerin (GmbH) wurde gepfändet, Forderung wurde erledigt und die Pfändung gegenüber der Bank aufgehoben (vor ca. 1 Jahr).

Jetzt überweist die Bank plötzlich Geld aus der Pfändung, so weit so gut.

Die Firma der Schuldnerin existiert mittlerweile nicht mehr. Das Konto wurde von dem früheren GF übernommen, der nunmehr GF einer anderen GmbH ist (keine Rechtsnachfolge) und der fordert den Betrag natürlich zurück.

Jetzt hat unsere Mandantin eine Forderung gegen die GmbH, in der der frühere GF jetzt auch GF ist.

Kann ich hier die Aufrechnung erklären? :oops: Ich denke mal nicht, aber Chef sagt ja, weiß aber nicht warum :roll:
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_steffi_

#2

02.02.2009, 09:59

Der Titel ist gegen den GF persönlich oder die Firma?

gegen den GF persönlich könntest du eine Aufrechnung erklären, gegen die Firma aber nicht, weil du ja keine Rechtsanchfolge hast.
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Soenny
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#3

02.02.2009, 10:01

Titel ging gegen die GmbH vertreten durch, wie üblich, deshalb meine ich ja, daß ich hier nicht aufrechnen kann.
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#4

02.02.2009, 10:13

Nee dann kannste wirklich nicht aufrechnen.
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wifey
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#5

02.02.2009, 10:18

:zustimm Aufrechnung ist m. E. auch nicht möglich
Viele Grüße

ich
Ernie

#6

02.02.2009, 10:19

Sehe ich auch so. Keine Aufrechnung möglich.
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#7

02.02.2009, 10:24

Wenn ihr jetzt noch ein "schlagendes" Argument habt für mich, außer keine Rechtsnachfolge, was ich meinem Chef unter die Nase halten kann?
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#8

02.02.2009, 10:33

Das ist schon richtiger Mist, da hat man mal Kohle bekommen und darf sie womöglich nicht behalten. Also, ich würde den Spieß umdrehen, soll doch dein Chef mal sagen, warum er meint, die Kohle behalten zu dürfen. Ich zahl auch ungern etwas aus, was ich mal von einem Schuldner erhalten habe.
_steffi_

#9

02.02.2009, 10:47

Naja, erschalgen werdet ihr den GF nicht können, aber vielleicht findest du was im Palandt. Hab leider keinen da, sonst könnt ich selbst schauen. §§ 387 ff. BGB.
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