Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten eine Firma, die eine Forderung gegen eine andere Firma hat. Das Konto der Schuldnerin (GmbH) wurde gepfändet, Forderung wurde erledigt und die Pfändung gegenüber der Bank aufgehoben (vor ca. 1 Jahr).
Jetzt überweist die Bank plötzlich Geld aus der Pfändung, so weit so gut.
Die Firma der Schuldnerin existiert mittlerweile nicht mehr. Das Konto wurde von dem früheren GF übernommen, der nunmehr GF einer anderen GmbH ist (keine Rechtsnachfolge) und der fordert den Betrag natürlich zurück.
Jetzt hat unsere Mandantin eine Forderung gegen die GmbH, in der der frühere GF jetzt auch GF ist.
Kann ich hier die Aufrechnung erklären? Ich denke mal nicht, aber Chef sagt ja, weiß aber nicht warum
Aufrechnung?
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Der Titel ist gegen den GF persönlich oder die Firma?
gegen den GF persönlich könntest du eine Aufrechnung erklären, gegen die Firma aber nicht, weil du ja keine Rechtsanchfolge hast.
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Titel ging gegen die GmbH vertreten durch, wie üblich, deshalb meine ich ja, daß ich hier nicht aufrechnen kann.
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Wenn ihr jetzt noch ein "schlagendes" Argument habt für mich, außer keine Rechtsnachfolge, was ich meinem Chef unter die Nase halten kann?
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Das ist schon richtiger Mist, da hat man mal Kohle bekommen und darf sie womöglich nicht behalten. Also, ich würde den Spieß umdrehen, soll doch dein Chef mal sagen, warum er meint, die Kohle behalten zu dürfen. Ich zahl auch ungern etwas aus, was ich mal von einem Schuldner erhalten habe.
Naja, erschalgen werdet ihr den GF nicht können, aber vielleicht findest du was im Palandt. Hab leider keinen da, sonst könnt ich selbst schauen. §§ 387 ff. BGB.