Schuldnermehrheit/Titelausfertigungen i.Z.m. Insolvenz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Schnubbel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 29.01.2009, 16:46
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

29.01.2009, 17:53

Folgendes Problem: Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils gegen eine oHG und deren zwei Gesellschafter. Der eine Gesellschafter ist insolvent. Zur Forderungsanmeldung soll ich den Originaltitel an den Insolvenzverwalter herausgeben. Dieser werde bei Gericht verwahrt bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens. Da wir aber nicht wissen, ob dabei überhaupt etwas herauskommt, wollen wir gegen den anderen Gesellschafter jetzt zeitgleich auch vollstrecken, wozu ich den Titel benötige. Es steht ja auch außer Frage, dass wir die Insolvenzforderung reduzieren oder sogar zurücknehmen, wenn der andere Gesellschafter zahlen sollte. M. E. kann der Insolvenzverwalter den Originaltitel gar nicht verlangen. Jedenfalls hat in einem anderen Insolvenzverfahren ein anderer Insolvenzverwalter ausdrücklich nur Kopien der Titel haben wollen, da wurde also gar nichts verwahrt. Was soll das? Aber sei's drum: Kann ich die Diskussion umgehen, indem ich eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantrage, mit der ich dann gegen den zweiten Gesellschafter vollstrecke? :oops:
Ernie

#2

29.01.2009, 19:09

Beantrag einfach eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beim Prozessgericht.
Kimmy

#3

29.01.2009, 19:13

:zustimm Ernie. Mindestens eine weitere vollstreckbare Ausfertigung! Du brauchst eine für die Vollstreckung gegen die OHG und eine weitere Ausfertigung damit du gleichzeitig auch gegen den Gesellschafter vollstrecken kannst. Bis du die weitere vollstr. Ausfertigung vom Gericht noch nicht hast, würde ich dem Inso-Verwalter mitteilen, dass der Titel derzeit für die Vollstreckung gegen die OHG und den weiteren Gesellschaft benötigt wird.

Übrigens verdient ihr für die Beantragung der weiteren vollstr. Ausfertigung eine 0,3 Gebühr Nr. 3309 VV und das kostet € 15,00 GK.
Antworten