Lohn-PfÜb unwirksam bei Insolvenzeröffnung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rudine
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#1

28.01.2009, 15:22

Hallo zusammen!

Ich hab einen Lohn-Pfüb beantragt, der einen Monat vor dem Insolvenzantrag zugestellt wurde. Ist dieser Pfüb nun mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam geworden? Bekomm ich noch Geld für den Monat der Verfahrenseröffnung oder ist der Pfüb von Anfang an unwirksam?

Hab irgendwas von § 88 InsO gelesen...

Danke schon mal!

KaGa
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Majo
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#2

28.01.2009, 15:33

Was habt ihr denn gEpfändet? Eine "normale" Forderung oder Unterhalt?
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LuzZi
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#3

28.01.2009, 15:34

§ 88 - Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung

Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam.
Damit dürfte deine Frage beantwortet sein glaub ich :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#4

28.01.2009, 15:38

Stimmt.
Hab allerdings auch schon andere Erfahrungen gemacht: Wir haben laufenden Unterhalt gepfändet. 2 Wochen vor Inso Eröffnung. Die laufenden Beträge werden nun in voller Höhe von Insoverwalter an uns abgeführt.
Rudine
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#5

29.01.2009, 07:24

Es ist ne Unterhaltspfändung.

Danke schon mal,
kaga
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