Abgabe eidesstattliche Versicherung durch Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sunny2008
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#1

27.01.2009, 09:02

Guten Morgen an alle :)
Habe hier ein kleines Problemchen.

Mandantschaft hat uns beauftragt, dass wir Zwangsvollstreckung einleiten. Ein Vollstreckungsbescheid existiert bereits, allerdings hat sie diesen verloren. Vom Gericht hat sie ein Schreiben bekommen, dass sie die eidesstattliche Versicherung abgeben muss, um eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des VB`s zu erhalten. Jetzt komm mein Problem:

Wie sieht so eine eidesstattliche Versicherung aus??? Ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich da rein schreiben soll. Hat jemand eine Vorlage?

Irgendwie muss ja jetzt wohl glaubhaft gemacht werden, dass sie die erste Ausfertigung verloren hat. Wie formuliere ich das nur?

Wäre sehr dankbar, wenn ich schnell eine Antwort bekäm. Sie kommt heute Mittag und das muss dieses Schreiben fertig sein.

DANKE :)

LG
rosa

#2

27.01.2009, 09:06

Wie sieht so eine eidesstattliche Versicherung aus??? Ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich da rein schreiben soll. Hat jemand eine Vorlage?

Irgendwie muss ja jetzt wohl glaubhaft gemacht werden, dass sie die erste Ausfertigung verloren hat. Wie formuliere ich das nur?
richtig, da musst du nur schreiben, dass ich, frau tina müller eidesstattlich versichere, dass der vb vom... az... nicht mehr in meinem besitz ist...

dass er halt verloren ging und deshalb eine weitere ausfertigung notwendigt ist

sinn und zweck davon ist nur, dass die sicher sein können, dass du nich 2 VB´s hast und doppelvollstrecken kannst!
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Smilie
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#3

27.01.2009, 09:32

ich würd noch versichern, dass trotz intensivster Bemühungen der VB nicht wieder aufgetaucht ist und der Verbleib unbekannt ist.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Jupp03/11

#4

27.01.2009, 09:37

Weiterhin müßt ihr als jetzige Bevollmächtigte anwaltlich versichern, dass ihr den Titel nicht in Händen haltet.
Sunny2008
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#5

27.01.2009, 12:08

Vielen lieben Dank für die raschen Antworten.

Habe jetzt einfach mal was formuliert und mein Anwalt war zufrieden damit :)

Schönen Tag euch allen noch.
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rena
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#6

30.01.2009, 10:03

Guten Morgen!

Ich bräuchte dringend eure Hilfe:

Wir möchten ZV-Auftrag gegen Firma stellen. Kann eine Firma auch die ev abgeben??
Zuletzt geändert von rena am 30.01.2009, 10:10, insgesamt 2-mal geändert.
zenzi75
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#7

30.01.2009, 10:05

ja, der GF gibt für die Firma die EV ab...
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rena
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#8

30.01.2009, 10:10

Vielen Dank für deine Antwort! Es handelt sich um eine GmbH, Chefin meinte das geht nicht...

Ich möchte die Herausgabevollstreckung eines Pkws mit Pfändung Nutzungsausfallzahlung kombinieren. Wie müsste ich das formulieren? Und Textbaustein für eV kann ich also einfach lassen?
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