Wir haben einen PfüB gegen eine Bank (Drittschuldner).
Schuldner bittet uns, aus verständlichen Gründen die Pfändung rangwahrend ruhend zu stellen, damit der Schuldner wieder über sein Konto verfügen kann.
Geht so was überhaupt?
Zwangsvollstreckung - ruhend stellen?
- lady_lydili
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also bei einem kombi zv-auftrag geht das ganz gut, aber bei nem pfüb...!?!? das würde mich auch einmal interessieren. aber ich kann es mir nur schwer vorstellen...
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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das geht, ganz wenige Banken akzeptieren diese Ruhendstellung jedoch nicht.
Wenn also die Voraussetzungen, z. B. Ratenzahlungsvereinbarung, vorliegen, kann ruhend gestellt werden.
Wenn also die Voraussetzungen, z. B. Ratenzahlungsvereinbarung, vorliegen, kann ruhend gestellt werden.
- lady_lydili
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aber ich behalte den rang trotzdem, oder? auch wenn nach mir ein anderer kommt und pfänden will...
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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Wenn das Wort rangwahrend bei der Ruhendstellung mit aufgeführt wird, lebt die Pfändung bei jeder neuen Pfändung wieder auf.
Genau das wäre meine nächste Frage gewesen.lady_lydili hat geschrieben:aber ich behalte den rang trotzdem, oder? auch wenn nach mir ein anderer kommt und pfänden will...
Hat jemand für so einen Antrag ein Muster?
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf den Ihnen zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Wir bewilligen hiermit -rangwahrend- das Ruhen der Kontopfändung.
Eine Aufhebung der Pfändung erfolgt ausdrücklich nicht. Diese Aufhebung werden wir nach Erledigung der Angelegenheit noch gesondert anzeigen.
Wir bewilligen hiermit -rangwahrend- das Ruhen der Kontopfändung.
Eine Aufhebung der Pfändung erfolgt ausdrücklich nicht. Diese Aufhebung werden wir nach Erledigung der Angelegenheit noch gesondert anzeigen.