ZV-Auftrag wg Kostenvorschuss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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oje-oje
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#1

18.12.2008, 16:57

Haben einen Antrag gestellt, wo der Beklagte einen Kostenvorschuss zahlen muss. Dieser beruht auf § 887 Abs. 2 ZPO. Ich soll nun daraus vollstrecken.

Blöde Frage, aber ist das dann ein ganz normaler ZV-Auftrag mit Abgabe e.V. und Pipapo oder muss ich da was besonderes beachten`?

Schonmal danke
Gruß
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Smilie
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#2

18.12.2008, 17:04

genau - ganz normaler ZV-Auftrag
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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