Schuldner wird durch Vormund vertreten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoHB
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#1

18.12.2008, 14:36

Hallo ihr Lieben, hab einen Schuldner der einen Vormund hat. Schuldner hat in der Wohnung unseres Mandanten gewohnt und musste jetzt raus. Habe keine neue Anschrift vom Schuldner. EMA ohne Erfolg.
GVZ sagt, er kann dem Vormund nicht die e. V. abnehmen, weil die Pfandlosbescheinigung fehlt. Soweit ja auch richtig. Hat jemand eine Idee wie ich weiterkomme? :roll:
Danke, ReNoHB
Jupp03/11

#2

18.12.2008, 14:44

Vormund fragen?
Anke81
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#3

18.12.2008, 14:51

Und wenn der Vormund nicht kooperieren will, müsste man m.E. die Pfändung beim Vormund anstrengen, um ggf. die "richtige" Pfandlosbescheinigung zu bekommen, um dann eben die e.V. abzunehmen.

Weil, der Schuldner darf ja scheinbar eh nicht mehr die e.V. rechtswirksam unterschreiben!

LG Anke (HB)
Davy Jones’ Locker
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#4

18.12.2008, 15:18

Ich gehe mal davon aus, dass wir von einem Betreuten und Betreuer sprechen. Anfrage nach Adresse des Betreuers an Vormundschaftsgericht. Ob der Betreute die eV selber abgeben kann oder der Betreuer für ihn muss, hängt vom Aufgabenkreis und davon ab ob der Betreute noch geschäftsfähig ist.
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