Die Schuldnerin soll eine Betriebskostenrückzahlung vom Vermieter innerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens erhalten.
Ich weiß, dass das LG Berlin entschieden hat, bei Harz IV Leistungen wird das Guthaben nicht zur Masse gezogen.
ABER diese Schuldnerin erhält ein Gehalt von 1.400 netto und ist zwei Personen zum Unterhalt verpflichtet.
Gehört das Betriebskostenguthaben zur Masse?