Hallo
es geht darum
wir haben einem außerger. Schuldenbereinigungsplan zugestimmt.
Lt. Plan sollten wir mtl. 3 EUR (Dauer 72 Monate) erhalten. Um einen großen Buchungsaufwand zu vermeiden, hatten wir um eine quartalsmäßige Auszahlung gebeten.
Nun bekommen wir folgende Antwort v. geg.RA zurück:
"Leider muß ich Ihren Plan als Ablehnung werten, da Sie ein quartalsmäßige Auszahlung wünschen"
Nun meine Frage:
Kann der geg.RA unsere Zustimmung, nur weil wir eine quartalsmäßige Auszahlung wünschen, als Ablehnung werten?
LG
außgerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hmm interessante Auslegung. Ich habe leider zu wenig Ahnung von Insolvenz pp., aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies als Ablehnung gewertet werden kann/darf. Klingt für mich irgendwie widersinnig.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Hier geht es doch bestimmt um die Vorbereitung der "Privatinsolvenz".
Da müssen ja sowieso alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, sagt auch nur einer nein, kommt der Plan nicht zustande, was ja auch der Sinn fürs Insolvenzverfahren ist. Kann das der Grund der Ablehung sein?
Liebe Grüße
Da müssen ja sowieso alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, sagt auch nur einer nein, kommt der Plan nicht zustande, was ja auch der Sinn fürs Insolvenzverfahren ist. Kann das der Grund der Ablehung sein?
Liebe Grüße
Ja, das kann man als Ablehnung werten. Hier geht es aber wohl gar nicht darum, außergerichtlich ernsthaft etwas zu erreichen, sonst wäre nachverhandelt worden. Das Ganze wird wohl im Verbraucherinsolvenzverfahren enden. Ich würde jetzt zurück schreiben, dass du dann davon ausgehst, dass der außergerichtliche Plan gescheitert ist und vielleicht (du müsstest jetzt ja so einiges über den Schuldner wissen) einfach mal mit erneuter Vollstreckung drohen. Dann kommt vielleicht wieder Bewegung in die Sache!