Schadensersatz wg. vorl. Zahlungsverbot trotz Teilzahlung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
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#1

08.12.2008, 16:15

Hallo Ihr Lieben ZV-Kenner,

ich hasse ZV und hab aber mal ne Frage: Wir haben einen Schuldner mit knapp 5.200,00 € offenen Forderungen. Hatten jetzt ein vorläufiges ZV an Drittschuldner geschickt und PfÜB beantragt.

Nun hat der Schuldner 5.000 € rüberwachsen lassen und mein Chef macht mich ganz verrückt, wg. evtl. Schadensersatzforderungen, weil wir das Konto dichtmachen.

die Forderung ist doch aber noch nicht vollständig beglichen und der PfÜB ist auch noch gar nicht zugestellt. Also lasse ich doch das ZV erstmal bestehen und schicke dann nur ein aktuelles Forderungskonto hinterher, oder??? Was macht ihr in so einem Fall? Wir haben nicht allzu oft ZV-Sachen...
gkutes

#2

08.12.2008, 16:23

also ich drück mich auch so gut wie es geht vor ZV :)
aber wg. schadenersatz brauchste dir aber keinen kopf machen. ist ja schließlich auch noch was offen. wenn der rest bezahlt ist reicht ja dann ein kurzes fax an den drittschuldner und das konto ist wieder offen
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butterflybabe
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#3

08.12.2008, 16:35

Schadensersatz gibts nix. Das VZV ist ja kein Titel, mit dem ihr Geld bekommt. Das ist ja erst der Pfüb.
Ihr habt solange das Recht, das Konto dicht zu halten, bis eure Forderung vollständig beglichen ist.

Ich würde auch warten, bis der Pfüb zugestellt wurde und dann ein aktuelles Forderungskonto schicken.
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Majo
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#4

08.12.2008, 16:46

Stimme zu.
Schick einfach eine aktuelle Forderungsaufstellung hinterher.
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