Hallo Ihr Lieben,
ich soll noch einmal einen ZV-Auftrag gegen eine AG rausschicken, da diese laut Mitteilung der Gemeinde noch ein Bürogebäude unterhält, auch wenn sie abgemeldet ist. Laut Handelsregisterauszug ist sie indes noch registriert.
Für den Fall, daß eine Zustellung an die Firma scheitert, soll ich sogleich die Zustellung und Vollstreckung an/gegen die Vorstandsvorsitzende beantragt werden. Kann dies so einfach gemacht werden?
Vielen Dank!
ZV-Auftrag gegen Vorstandsvorsitzenden?
- Bibi
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Du erteilst den Auftrag gegen die AG c/o Vorstandsvorsitzender, d. h. dass der GF bei dem Vorsitzenden zu Hause versucht zu pfänden, da keine Geschäftsanschrift mehr existiert. Nur so muss der Vorsitzende dann die EV für die AG abgeben.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Richtig, habe nochmal nachgelesen. Vielen lieben Dank aber für Deine Hilfe Bibi.