Auswertung EV-Protokoll - Möglichkeiten und Hintertürchen!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Hallo_Tanja
Forenfachkraft
Beiträge: 110
Registriert: 13.09.2005, 12:24
Wohnort: Baden-Württemberg
Kontaktdaten:

#1

02.12.2008, 15:35

Hallo!

Habe folgendes EV-Protokoll bekommen:

Schuldner 41 Jahre unverheiratet lebt bei seiner Freundin und hat ein Kind mir ihr. EV wurde vor knapp einem Jahr abgegeben.

Damals war er arbeitslos hat ein 15 Jahre altes Auto und kein Konto. Ansonsten ist das komplette Protokoll verneint.

Jetzt denke ich mir, dass man mit 41 Jahren doch vielleicht mittlerweile wieder Arbeit gefunden haben könnte oder vielleicht lässt er sich sein Arbeitslosengeld auf ein anderes Konto auszahlen, welches nicht ihm gehört? Wie komme ich aber an diese Infos?

Vielleicht gibt es hier ja ein paar Vollstreckungsgurus die mir hier einen Tipp geben können wie ich an die eine oder andere Info komme. § 836 III ist ja nicht möglich, weil dies ja einen Pfüb voraussetzt. Wie kann ich z. B. an die Info kommen ob er wieder arbeitet? Über eine Behörde oder sonstige Stellen?

Ich möchte einfach nicht immer sofort aufgeben! :D

VG
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#2

02.12.2008, 15:44

er muss doch angegeben haben, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Erhält er Arbeitslosengeld laut Protokoll? Dann könntest du evtl. mal schriftlich beim Arbeitsamt nachfragen. Hatte da auch schon Glück und hab Auskunft erhalten.
Hallo_Tanja
Forenfachkraft
Beiträge: 110
Registriert: 13.09.2005, 12:24
Wohnort: Baden-Württemberg
Kontaktdaten:

#3

02.12.2008, 15:51

Ja er bekommt Arbeitslosengeld!

Geben die mir aber auch Auskunft wenn ich ein einfaches Schreiben hinschicke?
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#4

02.12.2008, 15:54

Kündige an, dass du vorhast zu pfänden, füege eine Kopie des Titels bei. Mit wurde zumindest mal Auskunft gegeben, dass Leistung unter der Pfändungsgrenze liegt, oder dass der Schuldner keine Leistungen bei ihnen bezieht. Damit könntest du evtl. erneut die EV abnehmen lassen.
Hallo_Tanja
Forenfachkraft
Beiträge: 110
Registriert: 13.09.2005, 12:24
Wohnort: Baden-Württemberg
Kontaktdaten:

#5

02.12.2008, 16:00

Na dann werde ich das gleich einmal ausprobieren.

Für weitere Tipps, auch bei zukünftigen EV-Protokollen bin ich natürlich dankbar!
Ernie

#6

02.12.2008, 20:01

Hatte er in seiner eV angegeben, was seine Lebensgefährtin verdient? Wohin wurden seine staatlichen Leistungen gezahlt? Konto der Lebensgefährtin? Welche Leistungen hat er für die Lebensgefährtin erbracht (Hausmanntätigkeit?)?

Vielleicht solltest Du eine Nachbesserung / Ergänzung der eV ins Auge fassen!?
Hallo_Tanja
Forenfachkraft
Beiträge: 110
Registriert: 13.09.2005, 12:24
Wohnort: Baden-Württemberg
Kontaktdaten:

#7

03.12.2008, 08:49

Seine Freundin ist Hartz IV Empfängerin. Ein Girokonto hat er nicht und Angaben wohin sein Arbeitslosengeld gezahlt wird, hat er auch keine gemacht. Eine Tätigkeit für seine Lebensgefährtin hat er auch nicht angegeben.

Aber reicht das um eine erneute EV zu beantragen?
Ernie

#8

05.12.2008, 12:17

Zumindest reicht das aus, um die ursprüngliche eV entsprechend ergänzen bzw. nachbessern zu lassen.

Hierzu solltest Du Dir aber genau die Punkte überlegen, die zu einer erfolgversprechenden ZV führen könnten (z. B. Name der Lebensgefährtin, deren Einkommen; Kontendaten; Fahrzeug vorhanden? Sämtliche Daten erfragen; Mietkaution hinterlegt? Vermieter mit vollen Daten angeben; Welche Versicherungen hat der Schuldner? Ist der Schuldner bezugsberechtigter einer Lebensversicherung einer dritten Person?; etc.)
Antworten