Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
uwemo
- Forenfachkraft
- Beiträge: 205
- Registriert: 17.09.2007, 10:59
- Beruf: Rechtsanwalt
#1
02.12.2008, 11:28
Es geht um die Formulierung des Klageantrages; insbes. um die der feststellung.
Gegner hat strafrexchtlich Untreue, also Schutzgesetz iSd § 823 II BGB begangen. Dabei geht es um viele Einzeltaten. Zur Feststellung der unerl. handlung reicht ein pauschaler Antrag aus oder muß genaue Aufzählung erfolgen.
Gruss
uwemo
-
Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
-
Kontaktdaten:
#2
02.12.2008, 12:42
was genau hat er denn "begangen"? (ansonsten würd ich mal pauschal sagen, es msus alles aufgezählt werden, sonst hast du ja keine Begründung..)
-
uwemo
- Forenfachkraft
- Beiträge: 205
- Registriert: 17.09.2007, 10:59
- Beruf: Rechtsanwalt
#3
02.12.2008, 13:08
Na jede menge Abbuchungen vom Konto ohne dazu eine Berechtigung zu haben, Spenden an sich überwiesen
-
Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
-
Kontaktdaten:
#4
02.12.2008, 15:32
sich bei Abbuchungen zu irren ist doch menschlich.. kann man doch zurückgeben..
Spenden an sich überwiesen?!?
-
uwemo
- Forenfachkraft
- Beiträge: 205
- Registriert: 17.09.2007, 10:59
- Beruf: Rechtsanwalt
#5
02.12.2008, 15:46
Pepsi hat geschrieben:sich bei Abbuchungen zu irren ist doch menschlich.. kann man doch zurückgeben..
Nein das war Absicht; vereinsvorsitzender hat wg pers. Schulden in die eigene tasche gewirtschaftet und wurde deswegen auch schon strafrechtl. verurteilt
Spenden an sich überwiesen?!?
Spenden an den Verein kassiert
-
Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
-
Kontaktdaten:
#6
02.12.2008, 15:51
ich versteh gar nichts mehr... aber wie gesagt würde ich sagen du musst/solltest alles aufführen, sonst hast du doch keine Begründung
-
Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
#8
02.12.2008, 20:46
Wenn schon ein Strafverfahren anhängig ist bzw. Verurteilung schon erfolgt ist, würd ich einfach hierauf Bezug nehmen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
uwemo
- Forenfachkraft
- Beiträge: 205
- Registriert: 17.09.2007, 10:59
- Beruf: Rechtsanwalt
#9
02.12.2008, 21:07
Ja, die Verurteilung ist bereits über die Bühne gegangen.
Danke
uwemo