PKH in ZV-Angelegenheit?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Refa-Susi

#1

28.11.2008, 17:35

Kann man eigentlich für seinen Mandanten PKH beantragen, wenn man z. B. einen ZV-Auftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle macht? Kann man auch PKH beantragen, wenn man einen Pfüb und VZ beantragt? Ich hab in solch einem Fall noch nie PKH beantragt für unsere Mandantschaft. Wenn das geht, wie macht man dies? Mit im Antrag rein schreiben? Oder separat ein Schreiben an das Gericht?
Schneeeule
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#2

28.11.2008, 19:21

Wir machen meist erst einen PKH-Antrag für die ZV und erst wenn die PKH genehmigt ist, leiten wir dann ZV-Maßnahmen ein. Machen das mit unserem ganz normalen Standartschreiben.
annlena
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#3

28.11.2008, 21:08

Man kann auch den entsprechenden ZV-Vordruck fertigen, dann PKH-Antrag im Standardschreiben und ab damit ans Gericht mit dem Hinweis, dass wenn PKH bewilligt wird, bitte der Antrag weiterzuleiten ist.

Spart ein wenig Arbeitsaufwand.
Refa-Susi

#4

28.11.2008, 21:51

OK. Vielen Dank. Hab ich noch nie gemacht.

Und was ist beim Antrag den die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bekommt? PKH-Antrag mit an Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken, oder welches Gericht ist dann zuständig?
Illle
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#5

28.11.2008, 22:31

Zuständig ist das Gericht in dessen Bezirk vollstreckt werden soll. Wir beantragen immer vorher PKH und fügen dann den PKH-Beschluss bei dem entsprechenden Antrag bei. So hat man nicht nur für die eine Maßnahme PKH, sondern für mehrere.
Refa-Susi

#6

29.11.2008, 22:25

Aber wenn eine Sache eilt, dann kann man nicht erst PKH beantragen und dann warten bis der Beschluss erlassen wird. Dann gleich mit dem Antrag PKH beantragen??

Kann ich auch PKH beantragen, wenn ich für meinen Mandanten ein Vorläufiges Zahlungsverbot mache bzw. einen Pfüb mache?
Ernie

#7

30.11.2008, 10:10

PKH für Pfüb kannst Du selbstverständlich auch beantragen. Bei einem vorläufigen Zahlungsverbot hängt es m. E. von den gegebenen Umständen ab...
Refa-Susi

#8

30.11.2008, 11:29

und die gegebenen Umstände wären welche?

Also, ich muss das so machen:

Wenn ich einen Pfüb an das Gericht schicke, dann schicke ich zusätzlich noch einen PKH-Antrag mit. Wenn ich einen ZV-Auftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicke, dann mache ich vorher einen PKH-Antrag an das zuständige Amtsgericht und dann schicke ich den PKH-Beschluss als Anlage im ZV-Auftrag mit ???? Beim VZV hängt es von den gegebenen Umständen ab, ob ich einen PKH-Antrag machen kann. ??
annlena
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#9

30.11.2008, 12:34

Also ich würde das bei einem VZV allenfalls versuchen.

Also Antrag auf PKH, VZV dahinter klammern und ab damit ans Vollstreckungsgericht mit dem Hinweis darauf, dass es eilbedürftig ist (was bei einen VZV ja auch klar sein sollte) und dann darum bitten, im Falle der Bewilligung das Ding an die GV-Verteilerstelle weiterzuleiten.

Gleichfalls PKH für einen Pfüb beantragen.

Dann hast du mit der Mitteilung, dass das Ding weitergeleitet wurde, gleich die weitere Grundlage für den Pfüb.

Ich gehe mal davon aus, dass du bei dem VZV die Eilbedürftigkeit nachweisen musst.
Jupp03/11

#10

30.11.2008, 13:21

Wenn gleichzeitig PKH für PFÜB und vorl. ZB beantragt wird, wird wohl auch am gleichen Tage über beide Anträge vom selben Rechtspfleger entschieden. Damit feht das Rechtsschutzbedürfnis für das vorl. ZB, da ja dann der PFÜB und das vorl. ZB am gleichen Tage zur Zustellung gehen werden.
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