Gerichtlicher Vergleich während Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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wissensdurst
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#11

03.12.2008, 08:18

Versteh ich nicht. Wie kann man denn während eines laufenden Insolvenzverfahrens pfänden?
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13
NORTHERN DINO
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#12

03.12.2008, 08:25

Neugläubiger?/color]
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Micsi11
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#13

03.12.2008, 09:51

Nachdem Vergleich am selben Tag geschlossen wurde wie Insolvenzverfahren eröffnet wurde, noch zeitlich am selben Tag später, kann ich aus dem ergangenen KFB jetzt tatsächlich pfänden. Meine Pfändung soll allerdings auch erst zukünftig wirken (nach Restschuldbefreiung). Wollte nur jetzt pfänden, damit der Rang bereits gewahrt ist. Hat jetzt zwar viel Mühe gekostet, aber meiner Erinnerung wurde nunmehr abgeholfen und die Pfändung erlassen.
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wissensdurst
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#14

03.12.2008, 15:55

Ja ok nach Restschuldbefreiung. Obwohl ich das auch noch nicht ganz kapiere, denn der zugrundeliegende Anspruch dürfte ja bereits vor Insolvenzeröffnung entstanden sein. Insoweit kommt es m. E. nicht auf den Titel an. Und du darfst abgesehen davon drauf hoffen, dass dein Pfändungsgut nach den 6 Jahren überhaupt noch zur Verfügung steht. Viel Glück.
Micsi11
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#15

03.12.2008, 16:23

Und du darfst abgesehen davon drauf hoffen, dass dein Pfändungsgut nach den 6 Jahren überhaupt noch zur Verfügung steht. Viel Glück.
Da hast du wohl recht. Aber wenn Chef es so viel.

Danke.
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