Seite 1 von 4

Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 17.11.2008, 13:51
von Supersekretärin
Hallöchen..

Ich möchte eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils beantragen. Meine Frage jetzt ganz blöd und simpel (aber ich weis echt nid :shock: ): Muss ich eine Ausfertigung oder Kopie des Urteils mitschicken oder druckt das Gericht die nochmal aus? :?:

Verfasst: 17.11.2008, 13:53
von Refa-Susi
Ich schick immer die Ausfertigung des Urteils an das Gericht.

Verfasst: 17.11.2008, 13:55
von Bibi
Nein, du schreibst ganz normal

In Sachen
X ./. Y
- blablaba -

beantrage ich die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom blabal.

Das reicht aus. Aber eigentlich schicken 90 % der Gericht die vollstreckbare sowieso zu, sobald sie die ZU zurück haben.

Verfasst: 17.11.2008, 14:12
von Refa-Susi
Echt, ist es nicht nötig die Ausfertigung des Urteils mitzuschicken?

Verfasst: 17.11.2008, 14:19
von gkutes
ich schicke auch nie eine Ausfertigung des Urteils (oder was auch immer) mit! kannste dir also in Zukunft sparen, Refa-Susi :)

Verfasst: 17.11.2008, 14:35
von Refa-Susi
OK Danke. Wieder was gelernt;).

Verfasst: 17.11.2008, 14:46
von Smilie
Da würde ich aber nicht drauf wetten! War mein Aufreger der Woche am Freitag, da hab ich der armen Frau mal die Meinung gegeigt (war ein wenig neben der Spur wg. der Seuche...).

Ich wollte ne vollstreckbare Ausfertigung von einem Vergleich - das LG Köln hatte mir zuvor bereits zwei Ausfertigungen geschickt. Und nun rief die Tante an und wollte bitte eine Ausfertigung zurück, um daraus eine vollstreckbare zu machen...

Whatever, ich also: Und warum schicken sie mir dann bitte erst zwei (!) Ausfertigungen, wenn sie doch dann eh eine zurück wollen? Ich hab doch nicht die Zeit, hier den ganzen Schei* durch die Gegend zu schicken... ist doch voll sinnlos?!

Sie dann: Das machen wir hier immer so....

Fazit: Prinzipiell würde ich also auch immer nen Dreizeiler hinschicken - wie oben beschrieben. Aber man kann sich nicht immer drauf verlassen, dass man nicht eben doch eine Ausfertigung mitschicken muss.

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 24.11.2011, 15:41
von Farinachen
Ich habe da auch nochmal eine wirklich ganz blöde Frage.
Wenn ihr den Antrag stellt, packt ihr dann eine beglaubigte und einfache Abschrift anbei?
Ich würds nicht tun, bin mir aber nicht ganz sicher.

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 24.11.2011, 15:59
von anni85
Hallo,

also wenn ich eine vollstreckbare Ausfertigung von irgendwas beantrage, schicke ich nie Kopien mit und auch nicht dreifach. Nur einmal im Origianl und einen einfachen Dreizeiler, wer braucht den auch Abschriften? Gegner? Nö... Muss ja niemand informiert werden! Bisher hats immer geklappt! :D

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 24.11.2011, 16:54
von ragr07
Oft wird sie auch ohne Antrag zugeschickt. Eine Kopie des Urteils braucht man sicherlich nicht mitschicken.