Einstweilige Anordnung - was tun?
Verfasst: 12.11.2008, 13:45
Hallo alle zusammen,
ich steh mal wieder aufm Schlauch.
Also ich habe heute die einstweilige Anordnung für unsere Mandantin ist der Post. Es geht um häusliche Gewalt. Der Antragsgegner soll der Wohnung verwiesen werden.
Wie mache ich das denn am besten? In der EA steht, dass die Antragsstellerin einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.
Also nachfolgend meine Fragen:
- Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? (ausgegangen davon, dass der Antragsgegner derzeit nicht in der Wohnung ist)
- Was muss die Mandantin tun, wenn er wieder in die Wohnung kommt?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Im Voraus schonmal vielen lieben Dank
Tanja
ich steh mal wieder aufm Schlauch.
Also ich habe heute die einstweilige Anordnung für unsere Mandantin ist der Post. Es geht um häusliche Gewalt. Der Antragsgegner soll der Wohnung verwiesen werden.
Wie mache ich das denn am besten? In der EA steht, dass die Antragsstellerin einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.
Also nachfolgend meine Fragen:
- Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? (ausgegangen davon, dass der Antragsgegner derzeit nicht in der Wohnung ist)
- Was muss die Mandantin tun, wenn er wieder in die Wohnung kommt?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Im Voraus schonmal vielen lieben Dank
Tanja