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Zweiten Vollstreckungstitel beantragen?

Verfasst: 11.11.2008, 09:56
von myriam
Hallo!
Wir vollstrecken gerade aus einem PfüB (das Arbeitseinkommen) gegen zwei Schuldner (Ehepaar). Nun wollen wir aber auch einen normalen Zwangsvollstreckungsantrag bzgl. der Ehefrau machen. Müssen wir dann einen zweiten vollstreckbaren Titel anfordern?
Vielen Dank für Eure Hilfe! :)

Verfasst: 11.11.2008, 09:57
von susannen aus s.
Nö, aber du musst wohl warten, bis der Pfüb erlassen ist und der Titel wieder da ist, dann kannst du auch an anderen Stellen weiter vollstrecken.

Verfasst: 11.11.2008, 09:57
von zenzi75
Beantrage doch einfach eine Titelteilung

Verfasst: 11.11.2008, 10:01
von myriam
Dafür brauche ich aber auch wieder den Titel, oder?

Verfasst: 11.11.2008, 10:01
von susannen aus s.
Naja, das dauert aber länger, als wenn sie auf den Titel wartet!

Verfasst: 11.11.2008, 10:04
von zenzi75
ist richtig, aber für zukünftige ZV sicherlich erwägenswert...

Verfasst: 11.11.2008, 10:04
von myriam
Danke für Eure Antworten, werde dann mal warten bis der Titel wiederkommt und meinem Chef das auch noch mal erklären :)

Verfasst: 11.11.2008, 16:37
von wifey
Wie beantragt man denn eine Titelteilung? Bin wohl doch zu lange raus .... das hab ich noch nie gehört :oops:

Verfasst: 11.11.2008, 16:40
von Smilie
ich aber auch nicht Wifey -

Verfasst: 11.11.2008, 16:42
von zenzi75
ne Titelteilung habe ich auch noch nicht beantragt, aber bei Unterhaltstiteln machen die Jugendämter das häufig, wenn Ansprüche auf das Amt bzw. die Stadt übergegangen sind.

Also dürfte das wohl bei anderen Titel mit mehren Schuldner auch gehen. Ich würde das einfach so beantragen und damit begründen, daß man zeitgleich Vollstreckungen unternehmen will, weil zeitversetzte ZV evtl. zu spät kommen könnte...