Eröffnung InsoVerf. vor unserer Beauftragung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cappie
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#1

23.10.2008, 13:28

Folgender Sachverhalt:

Beauftragung durch Mandant am 31.10.2006, Abrechnung durch uns am 11.01.2007. Akte dümpelt dann so vor sich hin (Chef kann sich nur schwer dazu durchringen, Gebühren gerichtlich geltend zu machen ... da können wir uns den Mund fusselig reden). Im Rahmen der gerichtlichen Festsetzung unserer Gebühren stellt sich nunmehr heraus, dass über Vermögen des Mandanten bereits am 27.09.2006 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und durch Beschluss vom 16.01.2008 die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt.

Super ... und jetzt ??
Bob

#2

23.10.2008, 13:31

Titulieren, vollstrecken, mit Betrugsanzeige drohen.
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cappie
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#3

23.10.2008, 13:32

Kann ich das echt noch titulieren lassen??

Ich habe leider von Insolvenz so fast gar keine Ahnung, krieg grad mal ne Forderungsanmeldung hin

:oops:
evelyn m.
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#4

23.10.2008, 13:35

beauftragung war nach inso-eröffnung, also keine insolvenzforderung, also s. bob
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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cappie
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#5

23.10.2008, 13:41

Super !!!

Ich danke euch !!!
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