außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Moli
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#1

23.10.2008, 11:28

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführen kann, auch wenn sich der Grundbesitz des Mandanten in der Zwangsversteigerung befindet? Der Mandant möchte das gerne durchgeführt haben, obgleich das Zwangsversteigerungsverfahren gerade erst anläuft. Es ist gerade der Vermerk im Grundbuch eingetragen. Bis der zu bestellende Gutachter sein Gutachten erstellt hat, wird noch einige Zeit vergehen. Aber dem Mandant eilt es. Ihm steht das Wasser bis zum Hals.

Gruß Moli
susannen aus s.

#2

23.10.2008, 11:51

Also, nachdem keiner antwortet, lehne ich mich mal ganz weit aus dem Fenster: ich habe auch schon ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angefangen, obwohl es noch ein Haus gab, das zur Versteigerung anstand. Man bekommt die Gläubiger dadurch auch meistens dazu, zumindest mal die Füße stillzuhalten. Beenden kannst du meines Erachtens das aber erst und auch ein konkretes Angebot abgeben, wenn die Versteigerung und die Verteilung des Erlöses, abschließend erfolgt ist. Solange dein Mandant das Haus noch hat, hat er noch verwertbares Vermögen und das muss ja eigentlich weg. Erst wenn die Versteigerung und Verteilung erfolgt ist, kennst du die endgültigen Forderungsstände, dann macht das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren auch erst abschließend Sinn.

Sollte ich hier aber völlig daneben liegen, lasse ich mich gerne auch eines anderen belehren. Ich finde die InsO-Verfahren einfach nur fürchterlich!
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puppa2402
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#3

23.10.2008, 12:03

Da kann ich nur zustimmen. Ich habe auch schon mal ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angefangen obwohl die Zwangsversteigerung für das Haus noch lief. Und das beste an der Geschichte war, dass der Schuldner nicht einen Cent an monatlichen Raten anbieten konnte. Aber was solls, Einigung ist gescheitert und als das Haus weg war, wurde direkt das Inso-Verfahren eröffnet. Da das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ja eh soviel Zeit in Anspruch nimmt (es brauchen ja manche Gläubiger fasst vier Monate um zu Antworten) und ja auch sehr umfangreich ist, würde ich einfach mal parallel zum Versteigerungsverfahren damit anfangen.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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Moli
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#4

23.10.2008, 12:15

Danke zunächst für Eure Antworten. Ich hatte mir das schon fast gedacht, aber mein Chef war der Meinung, dass das Privatinsolvenzverfahren ganz normal durchgeführt werden kann. Erst Schuldenbereinigungsverfahren, dann InsO-Antrag, auch wenn die Zwangsversteigerung noch nicht passiert ist.

Gruß Moli
LG Moli
Bob

#5

23.10.2008, 12:49

Das ist auch rechtlich so möglich, ob es allerdings Sinn macht mit einer noch nicht verwerteten Immobilie in die Inso zu gehen ist eine andere Frage.
Moli
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#6

23.10.2008, 14:31

Du meinst es ist wirklich möglich, ohne dass die Hütte schon versteigert ist, dass außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und anschließend die Privatinsolvenz durchzuführen. Sind denn die Schulden, die bei der Versteigerung übrig bleiben und eigentlich noch vom Schuldner zu zahlen sind, auch durch die Restschuldbefreiung erledigt?

Liebe Grüße
Moli
LG Moli
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