Zwei getrennte Pfändungen bei einem Arbeitgeber?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bindi00
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#1

23.10.2008, 10:11

Hallo,

habe ein Problem mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, bei dem ich über einen wahrscheinlich dummen Fehler von mir gestolpert bin und momentan nicht weiter weiß. Also zum Sachverhalt:

Beim Arbeitergeber der Schuldnerin habe aus einem Versäumnisurteil das Gehalt gepfändet. Hier kommt auch regelmäßig monatlich Geld, da wir an erster Stelle stehen.
Dann habe ich später den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten und nochmals einen eigenen Pfänder gemacht und ebenfalls damit das Gehalt gepfändet. Hier habe ich nun die Mitteilung bekommen, dass vorranige Pfändungen bestehen. Und zwar unsere 1. Pfändung aus dem Versäumnisurteil und die Forderung eines anderen Gläubigers.

Nun meine Frage, wäre es nicht jetzt auch noch möglich meine Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss einfach in das Forderungskonto (Versäumnisurteil) einzufügen und damit komplett an 1. Stelle zu stehen. Ansonsten muss ich ja noch erheblich länger auf die Ausgleichung der Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss warten :?


Vielleicht kann jemand mir weiterhelfen.

Danke
Bindi00
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NicoleH
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#2

23.10.2008, 10:20

huhu,
das problem bei der sache ist doch, dass der PFÜB an sich nur auf den Titel Versäumnisurteil lautet. Das Gericht hat ja deinen ersten Pfüb auf der Grundlage des VUs erlassen, das damalige Forderungskonto beigefügt und dir die restlichen Vollstreckungsunterlagen nebst Titel zurückgesandt.

Mit rechtmäßigem Korrigieren des ersten Pfübs an sich bezüglich Forderungskonto wird der Drittschuldner sagen - "nee nee, das ist ne andere Forderung".

Ich fürchte du musst auf den Ausgleich der zweiten Pfändung warten, bis du an der Reihe bist.

Wenn du Glück hast, wird die Pfändung des zweiten Gläubigers zu dem Zeitpunkt nichtig - Gesetz dem Falle, er hat ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt und vergisst innerhalb der Monatsfrist den Pfüb nachzuschicken -.

Viel Glück
NicoleH
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puppa2402
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#3

23.10.2008, 10:22

:zustimm Ich denke auch, dass Du die weitere Forderung nicht so ohne weiteres in das Foko nachtragen kannst.
Liebe Grüße
puppa

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jujo
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#4

23.10.2008, 10:23

Schließe mich an, wenn es so einfach wäre könnte man ja jeden Titel, den man gegen den Schuldner hat, ins Foko aufnehmen und andere Gläubiger würden nie an die Reihe kommen.
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Smilie
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#5

23.10.2008, 10:27

Genau - aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Du entweder anderweitig vollstreckung musst / solltest oder eben warten.

Nachschieben geht gar nicht! Denn der PfÜB bezieht sich ja ausdrücklich nur auf das Urteil und nicht den KfB.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Theres

#6

23.10.2008, 10:29

Ich schließe mich mich meinen Vorgängern an.
Liebe Grüße Theres
susannen aus s.

#7

23.10.2008, 11:40

Genau, du wirst warten müssen! Nun könnte man ordentlich rumklugscheißen und sagen: deshalb sollte man immer beides zusammen in die Vollstreckung geben. Mache ich auch, in deinem Fall denke ich aber, du hast eigentlich Glück gehabt, dass du nicht gewartet hast, bis beide Titel da sind, denn sonst wäre die weitere Forderung jetzt dir gegenüber komplett vorrangig und du müsstest nicht nur auf die festgesetzten Kosten waren, sondern auch auf die Forderung aus dem VU! So solltest du das jetzt eher positiv sehen!
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