Drittschuldner äußert sich nicht zum vzv, was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sunny
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#1

22.10.2008, 13:46

Wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot an diverse Banken geschickt und bislang keine Antwort erhalten.

Was kann ich denn nun machen, um doch noch eine Auskunft von denen zu erhalten? Cheffe meinte verklagen.
Hat eventuell einer ein Musterschreiben für mich?

Danke schon mal.
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HIMI
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#2

22.10.2008, 13:53

die vzv muß der Drittschuldner nur beachten, auskunftspflichtig im Sinne einer Drittschuldnererklärung ist er hingegen nicht!

Allerdings weisen viele Drittschuldner bei Zustellung eines vzv bereits auf Nichtbestehen einer Forderung hin, in der Hoffung, sich dadurch den durch den Eingang eines PfÜBs entstehenden weiteren Arbeitsaufwand zu ersparen.

Müssen tun die das aber nicht.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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romex
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#3

22.10.2008, 13:55

Ich muss HIMI zustimmen!!! Auf ein PfÜB müssen die reagieren, nicht aber auf ein vorläufiges Zahlungsverbot!!!
Liebe Grüße,
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petramaus
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#4

22.10.2008, 14:05

dem kann ich mich nur anschließen. Auskunftspflicht gibts erst bei nem Pfüb, nicht bei nem VZV. Vielleicht direkt den Pfüb hinterherschicken und dann warten, ob sich die Drittschuldner melden, wenn nicht, dann kann Drittschuldnerklage erhoben werden
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Sunny
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#5

22.10.2008, 14:06

hm, genau der meinung war ich auch, aber cheffe sah das anders.
danke für eure antworten
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Marisnulka
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#6

22.10.2008, 14:18

Ist es denn nicht so, dass man den Drittschuldner ersteinmal freundlich mit der Bitte um Auskunft anschreibt?? :pc

Meistens klappt das doch auch schon!
[color=#400000][align=center]Die Woche ist zum Arbeiten da, das Wochenende um an die Arbeit zu denken!!![/align][/color]
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SusannLE
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#7

22.10.2008, 14:47

Beim VZV gibts keine Auskunftspflicht. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass auf ein VZV hin ein Anruf beim Drittschuldner (also der Bank) manchmal Wunder bewirkt...man bekommt doch immer mal wieder telefonische Auskünfte. Ich mache das dann immer "vor dem Hintergrund der Vermeidung unnötiger Kosten, die durch einen PfüB entstehen würden". Glücklicherweise funktioniert das immer mal. Meistens können die Banken sich dann wenigstens zur Aussage durchringen, ob auf dem Konto überhaupt noch was passiert.
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
Nauja

#8

22.10.2008, 19:33

SusannLE hat geschrieben:Ich mache das dann immer "vor dem Hintergrund der Vermeidung unnötiger Kosten, die durch einen PfüB entstehen würden". Glücklicherweise funktioniert das immer mal. Meistens können die Banken sich dann wenigstens zur Aussage durchringen, ob auf dem Konto überhaupt noch was passiert.
Ach ja?

Ich bekomme von denen immer zu hören "Sie wissen doch ganz genau, dass ich Ihnen solche Auskünfte nicht erteilen darf!!!"
Ich mag also dort gar nicht mehr anrufen, bei solch schnippischen Antworten :|
Marisnulka
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#9

22.10.2008, 20:01

Aber schriftlich geht das doch oder hat da jemand schlechte Erfahrungen gemacht???
[color=#400000][align=center]Die Woche ist zum Arbeiten da, das Wochenende um an die Arbeit zu denken!!![/align][/color]
HIMI
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#10

23.10.2008, 09:36

klar. Kannst Du versuchen. Gelegentlich klappt es auch.

Aber vergiß nicht, daß Du ohne PfÜB KEINERLEI Anspruch auf diese Auskünfte hast.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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