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Berliner Räumung + Geldforderung

Verfasst: 09.10.2008, 20:41
von Lahmi
Ich weiß, dass es schon viele Beiträge zu diesem Thema gibt. Hab ich mir auch angeschaut.

Trotzdem hab ich noch zwei ungeklärte Fragen:

1.
Kann ich bei dem Räumungsantrag nach dem Berliner Modell auch eine Geldforderung mit geltend machen? Hat jemand ein Muster hierfür.
Eigentlich macht man deshalb doch das Vermieterpfandrecht geltend - da muss man doch die Geldforderung nicht gesondert geltend machen, oder?

2.
Wenn die Wohnung herausgegeben wurde und die verbliebenen pfändbaren Sachen versteigert werden sollen, dann muss das ja beim GV beantragt werden. Hat jemand ein Muster für einen Antrag auf Pfandversteigerung?

Verfasst: 09.10.2008, 20:43
von Smilie
Klar kann man das. Du musst nur im Antrag für die Berliner Räumung den Passus aus dem ganz normalen Vollstreckungsauftrag einfügen. Muster hab ich leider derzeit nicht, weil ich im Urlaub bin.

Doch, kann ja sein, dass er zufällig 2.000,00 € in der Tasche hat...

zum Zweiten kann ich leider nicht dienen....

Verfasst: 09.10.2008, 20:44
von Lahmi
@Smilie:

Ok, danke. Mensch wär das schön, wenn der soviel Geld dabei hätte .... *träum*

Verfasst: 09.10.2008, 20:48
von Smilie
Na ja, ist wahrscheinlich unwahrscheinlich aber genau wissen kann man es ja nicht...

Du kannst die Räumung ja mit nen ZV/eV-Antrag kombinieren und gleich versuchen rauszubekommen, ob er ein Konto o.ä. hat.

Die Vollstreckung würde ich aber vor der Räumung machen. Wenn die Schuldner hören, dass geräumt wird, dann verschwinden sie meist.

Verfasst: 09.10.2008, 20:55
von Lahmi
Stimmt, wär ne Überlegung wert. (Wenn die ZV/EV-Anträge nicht immer so lange dauern würden. Dann sitzt der noch länger in der Wohnung und zahlt nicht.) Danke für den Tipp!!!

Verfasst: 09.10.2008, 20:58
von Lahmi
Und wenn ich den Räumungsauftrag und den ZV/EV-Antrag kombiniere, wie genau funktioniert das?

Alles in einem Antrag? Welche Gebühren?

Verfasst: 09.10.2008, 21:07
von Smilie
Du nimmst einfach den Baustein aus dem Kombi-Auftrag und packst sie in den Räumungsauftrag.

An Gebühren bekommst Du nur die 0,3 Verfahrensgebühr zzgl. Auslagen usw.

GW ist einmal die Räumung (Kaltmiete x 12 wenn BK-Abrechnung erfolgt) und für die ZV der Wert der Forderung, die eingetrieben werden soll zzgl. Auslagen und Zinsen.

Verfasst: 09.10.2008, 21:13
von Lahmi
Super - vielen Dank Smilie und schönen Urlaub noch! :D

Jetzt brauch ich nur noch ein Muster für den Pfandversteigerungsantrag - dauert zwar noch etwas bis ich den brauche, aber man muss sich ja informieren. :wink:

Verfasst: 09.10.2008, 21:22
von Smilie
Danke!!!

Hast Du es schon mal über die Suchfunktion probiert?? Vielleicht haben wir hier etwas..

Verfasst: 09.10.2008, 21:31
von Lahmi
Hm... irgendwie nix passendes gefunden in der Suchfunktion.

Naja, ich mach den Auftrag und wart mal ab - vielleicht bezahlt er netterweise ja die Forderung und dann kann er seine Sachen wieder haben. Glaub zwar nicht so ganz dran, aber dann sehen wir weiter.