Kontenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Schnuffi

#1

09.10.2008, 19:32

Hallo,

wir haben folgenden Fall:

Ehegatten Eva und Hans Muster haben ein Konto, dieses wurde nunmehr gepfändet.

Schuldner ist jedoch nur Hans Muster. Jetzt geht aber Lohn von Eva Muster auch auf das Konto.

Frage nun: Wie komme ich an das Geld von Eva Muster.

Normaler Antrag nach § 850 k ZPO?
In wessen Namen? (seinem oder ihrem; sie ist ja nicht direkt betroffen, sondern nur Kontoinhaber)..

Könnt ihr mir da helfen?
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Smilie
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#2

09.10.2008, 19:34

Gar nicht, wenn die beiden nicht Gesamtschuldner sind. Wenn die beiden es nicht sind, dann kannst Du nur das Einkommen vom Mann pfänden.
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Schnuffi

#3

09.10.2008, 19:41

Habe mich glaube ich unklar ausgedrückt.

Es geht darum, dass ich die Kontenpfändung aufheben will.

Ich will nicht das Geld von ihr verwerten, sondern lediglich dafür sorgen, dass sie an das Geld wieder rankommt. Nicht wir haben gepfändet, sondern Konto wurde von jemand anders gepfändet.

Frau Muster hat ja an und für sich mit der Sache gar nichts zu tun. Ist halt dummerweise ein Gemeinschaftskonto.
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#4

09.10.2008, 19:45

huch, da hab ich mich wohl ordentlich verlesen. Sorry!
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Schnuffi

#5

09.10.2008, 20:53

Habe jetzt ein Schreiben an Bank vorbereitet und darum gebeten, dass Betrag (Gehalt Ehefrau des Schuldners) freigegeben wird, des Weiteren nach § 850k ZPO vorbereitet.. ob das so stimmt?
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Pepsi
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#6

09.10.2008, 20:56

hast du den "Großen Halt" da? da steht was zu dem Thema drin. Bin leider nicht im Büro, sonst hätt ichs dir geschrieben

grob gesagt gibts n Unterschied zwischen "und" und "oder" Konto, weiß leider nicht mehr welcher..
Schnuffi

#7

09.10.2008, 20:59

hab ich.. habe da aber irgendwie nicht so wirklich das passende gefunden.. der ist jetzt allerdings auch im büro.. evtl. hast du ja morgen früh kurz zeit mir seite zu mailen.. wäre super.. habe da auch nur antrag nach § 850k gefunden, habe aber auch vielleicht falsch gesucht..
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Pepsi
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#8

09.10.2008, 21:22

ich hab ja die Seite nicht, weil ich das Buch nicht hier habe, weil ich Urlaub habe diese Woche ;-)

guck doch einfach nochmal unter Kontopfändung hinten beim A-Z.. ist eigentlich ganz einfach zu finden. Wenn dus gar nicht findest, musste entweder bis Montag warten (wenns kein anderer bis dahin postet) oder wenn dus eilig hast, rufe ich morgen meine Kollegin an :-) sag bescheid
Lisa*
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#9

23.10.2008, 13:32

Soo... hab mal ne allgemeine Frage zu ner Kontopfändung...

Bei unserer Mandantschaft is es so, dass die Rechnungen normal per Banklastschrift eingezogen werden... Daher sind uns die Bankverbindungen der Schuldner so gut wie immer bekannt. Darf ich dann gleich ne Kontenpfändung rausschicken, bevor ich nen Zwangsvollstreckungsauftrag mit Anschluss e.V. mach?! - Den Schritt könnt ich mir doch dann sparen, oda gibts da irgend nen Hacken?

Steh grad bissl aufm Schlauch... sry..

Aba danke für eure Antworten...
jenniver
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#10

23.10.2008, 13:55

Du kannst direkt pfänden, wenn du einen vollstreckbaren Titel hast. Da gibt es keinen Haken.
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