Vollstreckbare Ausfertigung Vergleich von LAG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kerstin1
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#1

09.10.2008, 09:11

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen... :oops:

Bisher haben wir vor Einleitung der Zwangsvollstreckung einen arbeitsgerichtlichen Vergleich immer von Anwalt zu Anwalt zugestellt.

Jetzt hat die Gegenseite gegen unseren Mdt. einen Pfüb erwirkt, ohne den landesarbeitsgerichtlichen Vergleich vorher von Anwalt zu Anwalt zuzustellen.
Dagegen wollten wir uns wehren.

Nach langem hin und her hat jetzt ein Rechtspfleger festgestellt, dass bei den Vergleichen vom Arbeitsgericht auf der letzten Seite nur der Vermerk steht "wird dem Kläger zum Zwecke der ZV zugestellt".

Bei dem landesarbeitsgerichtlichen Vergleich steht auf der letzten Seite "wird dem Kläger....zugestellt" und "wird dem Beklagten zugestellt".

Weiß jemand, ob man der Vergleich jetzt als vom Gericht zugestellt gilt und die Zustellung von Anwalt zu Anwalt unnötig ist?
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Pepsi
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#2

09.10.2008, 11:47

beim Vergleich gilt doch die 2 Wochen Frist oder?

ich verstehe den Sachverhalt nicht. WUrde der Titel nun vom Gericht zugestellt oder nicht?
Illle
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#3

09.10.2008, 13:44

Verstehe den Sachverhalt ebenfalls nicht.
Grundsätzlich werden Vergleich nicht von Amts wegen, sondern im Parteibetrieb zugestellt. Wenn das LAG den Vergleich zugestellt hat und die Zustellung auf der vollstreckbaren Ausfertigung vermerkt ist, ist das ausreichend, dann muss der Vergleich nicht mehr im Parteibetrieb zugestellt werden.

Von einer 2-Wochen-Frist weiß ich nichts, meines Wissens gibt es bei Vergleichen keine Wartefrist.
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#4

09.10.2008, 14:28

Bei Vergleichen gibt es keine Wartefrist.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Pepsi
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#5

09.10.2008, 14:38

hach ich vertu mich immer... wo muss man noch 2 Wochen warten außer KFB?
Minimaus

#6

11.10.2008, 21:25

Beim VB oder was meinst du?
Janin

#7

11.10.2008, 21:26

beim vb brauchst du die zwei-wochen-frist nicht abwarten minimaus.
Minimaus

#8

11.10.2008, 21:27

um ihn zu beantragen doch, oder nicht? ich meine schon
Janin

#9

11.10.2008, 21:31

um ihn zu beantragen musst du zwei wochen warten, da hast du recht.
_steffi_

#10

11.10.2008, 21:34

Ich verstehs nicht ganz:

Wenn auf dem Vergleich steht "Vollstreckbare Ausfertigung" und am Ende "Dem Bekl/ Kl. am ..........zum Zwecke der ZV zugestellt" kannst du loslegen.
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