Welchen Anspruch pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haselmaus
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#1

09.10.2008, 08:38

hallo zusammen,
habe wiedermal ein problemchen:

wir haben einen schuldner, ehemals betreiber eines restaurants, mit dem er pleite gegangen ist. insolvenzverfahren steht kurz vor eröffnung...

nunmehr wurde uns bekannt, dass er in einem anderen lokal arbeitet, möglicherweise sogar dort geschäftsführer ist. da aber alles der familie gehört, wird sicherlich bestritten werden, dass unser schuldner betreiber ist bzw. dort arbeitet. wie würdet ihr vorgehen? wenn er doch offiziell nicht dort angestellt ist, welchen anspruch kann man dann überhaupt pfänden? trotzdem aus arbeitseinkommen?

falls jemand eine ahnung oder einen tipp hat - her damit, wäre euch dankbar.

viele grüße,

haselmaus
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wifey
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#2

09.10.2008, 08:56

na, wenn er da arbeitet, dann bleibt ja nur Arbeitseinkommen.
Die Stellung ist ja egal - als GF sollte er natürlich etwas mehr verdienen als als Putzmann (aber vielleicht ist das im Familienbetrieb genau anders herum :-))
Viele Grüße

ich
Gina

#3

09.10.2008, 08:58

Erstmal prüfen, ob der Schuldner Inhaber ist - Gewerbeamt fragen.

Ansonsten ganz normal Arbeitseinkommen pfänden und gegebenenfalls wegen Verschleierung weitermachen (branchenübliches Einkommen mit dem tatsächlichen vergleichen und über DS-Klage den pfändbaren Betrag bei branchenüblichem Einkommen geltend machen).
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dutzi
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#4

09.10.2008, 09:02

Würde auch erst mal eine Gewerbeamtsanfrage machen und dann eben Arbeitseinkommen pfänden. Was anderes wüsste ich jetzt auch nicht.
Schöne Grüßle Bild

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Smilie
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#5

09.10.2008, 09:19

Jup - die würde ich auch machen und dann das Einkommen pfänden.

Ist Euch ne Bankverbindung bekannt? Wenn ja, das Konto auch gleich zumachen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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