Feststellungsklage oder Strafanzeige

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sanja
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#1

07.10.2008, 09:24

Guten Morgen,

wir grübeln nun schon eine Weile ... folgendes Problem:

Schuldner hat Mdt. beauftragt und hat RG nicht bezahlt. Nun hat er Insolvenzantrag gestellt und wir haben den Bericht angefordert, woraus sich ergibt, dass dieser bereits bei Auftragserteilung zahlungsunfähig war, da er das Gewerbe abgemeldet hat und nur noch von Arbeitslosengeld lebte. Haben die Forderung aus vorsätzlich unerlaubte Handlung angemeldet, wogegen der Schuldner gegen die Eigenschaft Widerspruch eingelegt hat. Müssen wir nun neben der Feststellungsklage - welches Gericht ist dafür zuständig: Wohnort oder Insolvenzgericht - auch noch Strafanzeige stellen?

Vielen Dank
Sanja
Gina

#2

07.10.2008, 09:26

Muss man nicht, macht nur beim Schuldner vielleicht Eindruck.
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Raphaela1207
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#3

07.10.2008, 10:10

Wir stellen in solchem Fall immer Strafanzeige, damit der Schuldner sieht, dass mit uns nicht zu spaßen ist, obs was bringt, keine Ahnung....
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Pepsi
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#4

07.10.2008, 19:35

kannste beides machen, allerdings bringen wird dir die Strafanzeige nicht, deswegen drohen wir meistens nur damit und dann wird prompt gezahlt (bei Inso natürlich schwer, aber auch zu machen ;-) )
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