Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Maupelchen
#1
06.10.2008, 17:46
Hallo Leute,
kann ich eine Kontenpfändung und eine Pfändung der Rentenanwartschaften in einen einzigen Pfüb packen oder muss ich zwei einzelne machen?
Meine Chefin brummelte so im Vorbeigehen irgendwas, ob ich das nicht in nur einem PfüB machenkann und ich weiß es nicht. Wisst ihr mehr?
Viele Grüße
Maupelchen
-
Strubbel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1483
- Registriert: 04.06.2007, 13:39
- Wohnort: bei Stuttgart
-
Kontaktdaten:
#2
06.10.2008, 17:48
Du kannst und solltest es auch. Spart Zeit und Kosten!
Edit: §829 I ZPO
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
-
Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
#3
06.10.2008, 18:53
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo
-
Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
-
Kontaktdaten:
#4
06.10.2008, 19:58
kann nämlich sein, dass sonst der Schuldner meckert, wieso er zweimal Kosten zahlen soll
-
Schneeeule
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 60
- Registriert: 04.08.2008, 18:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Landkreis Leipzig
#5
07.10.2008, 08:23
aber eine Ausfertigung für 2. DS zusätzlich machen