Zwangsversteigerung-Kostenerstattung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Claudia
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#1

09.10.2008, 12:17

Hallo zusammen,

will meinem Mandanten gerade die Zwangsversteigerung "schmackhaft" machen.

Jetzt steh ich auf dem Schlauch - Die Kosten, die der Mandant hat (Verkehrswertgutachten, Gerichtskosten, Anwaltskosten), kriegt er die zurück, falls der Versteigerungserlös entsprechend ausreichend ist?

Vielen Dank vorab.
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#2

09.10.2008, 13:44

ja
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Claudia
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#3

09.10.2008, 15:09

Alles? 109 zvg irritiert mich irgendwie, hab aber keinen Kommenar...:

Aus dem Versteigerungserlöse sind die Kosten des Verfahrens vorweg zu entnehmen, mit Ausnahme der durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers, durch den Zuschlag oder durch nachträgliche Verteilungsverhandlungen entstehenden Kosten
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#4

09.10.2008, 16:36

mach mich nicht wuschig... ich kanns auch net belegen

andere Meinungen?
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Claudia
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#5

09.10.2008, 16:55

Ist gut, ich belese mich. War mir nicht klar, dass ich dich mit der Nachfrage überfordere. Als du mir Antwort gabst, dachte ich, du hättest da Erfahrung.

Vielen Dank trotzdem.
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#6

09.10.2008, 16:57

tschuldigung so war das nun nicht gemeint.. wenn ich was hätte dazu mehr sagen können, hätt ichs getan, wra nur n Bauchgefühl
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